1190 1869. Art. 17. Verantwortliche Bundesministerien.
Verantwortlichkeit für alle einzelnen so zahlreichen Akte der Exekutive über-
nehmen, wie sie die Verfassung dem Präsidium beilegt. Und wenn die Ver-
fassung an einer Stelle vorschreibt, daß der Name dieses Mannes die Akte
der Exekutive decken soll, und wenn auf der anderen Seite die natürliche
Unmöglichkeit dagegen streitet, so finde ich einen Widerspruch in der Ver-
fassung und der Herr Bundeskanzler muß in seinem Gewissen gebunden sein
oft von Dingen Kenntniß zu nehmen, die nicht eine Sekunde seines vielbe-
schäftigten Amtes in Anspruch nehmen sollten. Das ist der Sinn des gegen-
wärtigen Antrages und nichts Anderes! Es ist deshalb von dem Herrn Ab-
geordneten Schulze mit Recht gesagt worden: von Vertrauen und Mißtrauen
ist heute gar nicht die Rede, und wie gar noch die Farben so schwarz auf-
getragen werden konnten, als ob in dem Antrage der Anfang der Media-
tisirung aller Bundesstaaten enthalten wäre, — meine Herren, das kann ich
aus dem Wortlaute des Antrages nicht begreifen, und auch nicht aus dessen
Begründung! Herr Graf Münster hat allerdings seine weitergehenden An-
schauungen motivirt; aber der Herr Abgeordnete hat selbst erklärt, daß seine
Absicht eigentlich gewesen sei einen weitergehenden Antrag einzubringen, daß
aber dieser weitergehende Antrag von uns nicht gebilligt worden ist, weil
wir eben nicht auf die Wegschaffung der Kleinstaaten bedacht sind, sondern
nur die Verfassing auf ihren eigenen Grundlagen ausbilden wollen; und um
deswillen haben wir uns nicht entschlossen, ihm beizutreten, sondern er ist
dem Antrage beigetreten, wie wir ihn formulirt haben auf Grundlage der
gegenwärtigen Verfassung. (Bravol) Und wenn der Herr Graf nun zur
Wahnmg seines Gewissens und seiner individuellen Stellung Ihnen sagt,
daß er üher das Ziel unseres Antrages noch weiter hinausgehen wolle, dann
ist es meiner Meinung nach nicht recht, die von ihm angestrebte weitere Entwick-
lung zu identifiziren mit dem gegenwärtigen Antrage, der eben ganz andere
Unterlagen hat. (Sehr richtig!) Meine Herren, der Herr Abgeordnete vo#n
Blanckenburg, der ja in sehr heiterer Weise die ganze Angelegenheit behandelt,
schätzt dasjenige sehr gering, was dem Bundeskanzler überhaupt zustehe und
was die Exekutive zu besorgen habe, — es gebe gar keine Geschäfte für die zu-
künftigen Minister. Ich würde bei der ganz leichten und heiteren Weise,
mit welcher der Antrag von dem Herrn Abgeordneten behandelt worden ist,
nicht darauf zurückgekommen sein; denn ich würde eben gedacht haben, daß
er überall gesucht die ihm zugefallene Aufgabe sich leicht zu machen und des-
wegen für überflüssig gehalten hat ins Auge zu fassen, was nach Vorschrift
der Verfassung der Bundeskanzler als verantwortlicher Vertreter der Exekutive
zu thun hat und was unter seiner Deckung steht. GEs ist inzwischen später
von gewichtigerer Stelle diese Meinung des Herrn Abgeordneten von Blancken-
burg theilweise bestätigt worden. Nun bitte ich aber die Herren, welche bloß
deswegen ein Bundeoministerium nicht schaffen wollen, weil es demselben an
Arbeit fehlen würde, die Artifkel 11, 12, 18, 19, 36, 45, 50, 06 und andere
nachzulesen, und sie werden Arbeit finden, die völlig ausreichend ist für