Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1190 1869. Art. 17. Verantwortliche Bundesministerien. 
Verantwortlichkeit für alle einzelnen so zahlreichen Akte der Exekutive über- 
nehmen, wie sie die Verfassung dem Präsidium beilegt. Und wenn die Ver- 
fassung an einer Stelle vorschreibt, daß der Name dieses Mannes die Akte 
der Exekutive decken soll, und wenn auf der anderen Seite die natürliche 
Unmöglichkeit dagegen streitet, so finde ich einen Widerspruch in der Ver- 
fassung und der Herr Bundeskanzler muß in seinem Gewissen gebunden sein 
oft von Dingen Kenntniß zu nehmen, die nicht eine Sekunde seines vielbe- 
schäftigten Amtes in Anspruch nehmen sollten. Das ist der Sinn des gegen- 
wärtigen Antrages und nichts Anderes! Es ist deshalb von dem Herrn Ab- 
geordneten Schulze mit Recht gesagt worden: von Vertrauen und Mißtrauen 
ist heute gar nicht die Rede, und wie gar noch die Farben so schwarz auf- 
getragen werden konnten, als ob in dem Antrage der Anfang der Media- 
tisirung aller Bundesstaaten enthalten wäre, — meine Herren, das kann ich 
aus dem Wortlaute des Antrages nicht begreifen, und auch nicht aus dessen 
Begründung! Herr Graf Münster hat allerdings seine weitergehenden An- 
schauungen motivirt; aber der Herr Abgeordnete hat selbst erklärt, daß seine 
Absicht eigentlich gewesen sei einen weitergehenden Antrag einzubringen, daß 
aber dieser weitergehende Antrag von uns nicht gebilligt worden ist, weil 
wir eben nicht auf die Wegschaffung der Kleinstaaten bedacht sind, sondern 
nur die Verfassing auf ihren eigenen Grundlagen ausbilden wollen; und um 
deswillen haben wir uns nicht entschlossen, ihm beizutreten, sondern er ist 
dem Antrage beigetreten, wie wir ihn formulirt haben auf Grundlage der 
gegenwärtigen Verfassung. (Bravol) Und wenn der Herr Graf nun zur 
Wahnmg seines Gewissens und seiner individuellen Stellung Ihnen sagt, 
daß er üher das Ziel unseres Antrages noch weiter hinausgehen wolle, dann 
ist es meiner Meinung nach nicht recht, die von ihm angestrebte weitere Entwick- 
lung zu identifiziren mit dem gegenwärtigen Antrage, der eben ganz andere 
Unterlagen hat. (Sehr richtig!) Meine Herren, der Herr Abgeordnete vo#n 
Blanckenburg, der ja in sehr heiterer Weise die ganze Angelegenheit behandelt, 
schätzt dasjenige sehr gering, was dem Bundeskanzler überhaupt zustehe und 
was die Exekutive zu besorgen habe, — es gebe gar keine Geschäfte für die zu- 
künftigen Minister. Ich würde bei der ganz leichten und heiteren Weise, 
mit welcher der Antrag von dem Herrn Abgeordneten behandelt worden ist, 
nicht darauf zurückgekommen sein; denn ich würde eben gedacht haben, daß 
er überall gesucht die ihm zugefallene Aufgabe sich leicht zu machen und des- 
wegen für überflüssig gehalten hat ins Auge zu fassen, was nach Vorschrift 
der Verfassung der Bundeskanzler als verantwortlicher Vertreter der Exekutive 
zu thun hat und was unter seiner Deckung steht. GEs ist inzwischen später 
von gewichtigerer Stelle diese Meinung des Herrn Abgeordneten von Blancken- 
burg theilweise bestätigt worden. Nun bitte ich aber die Herren, welche bloß 
deswegen ein Bundeoministerium nicht schaffen wollen, weil es demselben an 
Arbeit fehlen würde, die Artifkel 11, 12, 18, 19, 36, 45, 50, 06 und andere 
nachzulesen, und sie werden Arbeit finden, die völlig ausreichend ist für
	        
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