Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1202 1868. Art. 20. 
müssen. Deswegen empfehle ich den jetzigen Vorschlag als den milderen und 
wie ich hoffe auch erfolgreicheren. 
Bundeskanzler Graf von Bismarck:') Ich habe keineswegs die Absicht 
gehabt die Berechtigung des Reichstags diese Materie auch im Wege der 
Gesetzgebung in die Hand zu nehmen irgendwie in Zweifel zu ziehen, — sollten 
die betreffenden Anträge auch bis zu der vollen Höhe Englischer Strenge 
gehen, wie der Herr Vorredner andeutete. Ich habe nur sagen wollen, daß 
diese Form der Beschlußfassung mir eine weitere Autorität nicht verleihen 
würde als die des zu übenden Einflusses, damit dergleichen in Zukunft 
nicht wieder vorkommt. Ich zweifle nicht, daß dieser Einfluß ausreichen 
wird, wenn er durch ein Votum des Reichstags wie ich voraussehe unter- 
stützt ist. (Bravol) 
Twesten (Reichenbach-Neurode):"“) Meine Herren, ich halte diese Auf- 
forderung auch für vollkommen genügend, zumal ich überzeugt bin eben 
nach der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers und seiner wie er es früher 
einmal bezeichnete, nicht einflußlosen Stellung, (Heiterkeit und Beifall) daß 
es ihm ohne Zweifel gelingen wird, nicht bloß in Preußen, wo das unmittel- 
bar in seiner Hand liegt, sondern auch im Bundesrathe darauf hinzuwirken, 
daß Collisionen, wie wir sie jetzt gesehen haben, nicht wieder eintreten. Den 
Weg der Gesetzgebung würde ich für etwas schwierig und deöhalb bedenklich 
halten, weil wir uns nicht verhehlen können, daß auch beim besten Willen 
aller Betheiligten Fälle eintreten können, wo neben den Sitzungen des Reichs- 
tags und während derselben eine Sitzung irgend eines Territoriallandtags 
oder Proviziallandtages sich einmal nicht vermeiden läßt. In solchen Aus- 
nahmefällen werden wir das Uebel tragen müssen und schwerlich ein Vor- 
beugungsmittel haben. Aber für die Regel wird das Uebel ohne Zweifel 
durch den Herrn Bundeskanzler beseitigt werden können, wie er es uns heute 
zugesichert hat. Auf Eines möchte ich noch aufmerksam machen. Um 
Möglichst Collisionsfälle zu vermeiden und um es namentlich den Regierungen 
der anderen Staaten zu erleichtern die Collisionsfälle zu vermeiden, wird es 
sehr wesentlich sein, daß zwischen dem Bundesrathe und diesem Hause eine 
Verständigung darüber stattfinde, wann die regelmäßigen Sitzungen dieses 
Haufes stattfinden sollen. Das soll in keiner Weise ein Eingriff in die Be- 
fugniß des Bundespräsidiums sein den Reichstag jederzeit zu berufen, aber 
ich meine es wird für die Regierungen selbst nur wünschenswerth sein 
können, wenn in einer allseitigen (nwägung festgesetzt wird, was die An- 
schauung der Regierungen und was die Anschauung dieses Hauses über die 
zweckmäßigste Zeit der Berathungen des Hauses sind, und da werden wir 
%% St. B. S. 77 r. u. 
“) St. B. S. 77 l. g. o.
	        
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