1202 1868. Art. 20.
müssen. Deswegen empfehle ich den jetzigen Vorschlag als den milderen und
wie ich hoffe auch erfolgreicheren.
Bundeskanzler Graf von Bismarck:') Ich habe keineswegs die Absicht
gehabt die Berechtigung des Reichstags diese Materie auch im Wege der
Gesetzgebung in die Hand zu nehmen irgendwie in Zweifel zu ziehen, — sollten
die betreffenden Anträge auch bis zu der vollen Höhe Englischer Strenge
gehen, wie der Herr Vorredner andeutete. Ich habe nur sagen wollen, daß
diese Form der Beschlußfassung mir eine weitere Autorität nicht verleihen
würde als die des zu übenden Einflusses, damit dergleichen in Zukunft
nicht wieder vorkommt. Ich zweifle nicht, daß dieser Einfluß ausreichen
wird, wenn er durch ein Votum des Reichstags wie ich voraussehe unter-
stützt ist. (Bravol)
Twesten (Reichenbach-Neurode):"“) Meine Herren, ich halte diese Auf-
forderung auch für vollkommen genügend, zumal ich überzeugt bin eben
nach der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers und seiner wie er es früher
einmal bezeichnete, nicht einflußlosen Stellung, (Heiterkeit und Beifall) daß
es ihm ohne Zweifel gelingen wird, nicht bloß in Preußen, wo das unmittel-
bar in seiner Hand liegt, sondern auch im Bundesrathe darauf hinzuwirken,
daß Collisionen, wie wir sie jetzt gesehen haben, nicht wieder eintreten. Den
Weg der Gesetzgebung würde ich für etwas schwierig und deöhalb bedenklich
halten, weil wir uns nicht verhehlen können, daß auch beim besten Willen
aller Betheiligten Fälle eintreten können, wo neben den Sitzungen des Reichs-
tags und während derselben eine Sitzung irgend eines Territoriallandtags
oder Proviziallandtages sich einmal nicht vermeiden läßt. In solchen Aus-
nahmefällen werden wir das Uebel tragen müssen und schwerlich ein Vor-
beugungsmittel haben. Aber für die Regel wird das Uebel ohne Zweifel
durch den Herrn Bundeskanzler beseitigt werden können, wie er es uns heute
zugesichert hat. Auf Eines möchte ich noch aufmerksam machen. Um
Möglichst Collisionsfälle zu vermeiden und um es namentlich den Regierungen
der anderen Staaten zu erleichtern die Collisionsfälle zu vermeiden, wird es
sehr wesentlich sein, daß zwischen dem Bundesrathe und diesem Hause eine
Verständigung darüber stattfinde, wann die regelmäßigen Sitzungen dieses
Haufes stattfinden sollen. Das soll in keiner Weise ein Eingriff in die Be-
fugniß des Bundespräsidiums sein den Reichstag jederzeit zu berufen, aber
ich meine es wird für die Regierungen selbst nur wünschenswerth sein
können, wenn in einer allseitigen (nwägung festgesetzt wird, was die An-
schauung der Regierungen und was die Anschauung dieses Hauses über die
zweckmäßigste Zeit der Berathungen des Hauses sind, und da werden wir
%% St. B. S. 77 r. u.
“) St. B. S. 77 l. g. o.