Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Twesten. Rabenau. 1203 
immer darauf zurückkommen müssen, daß es sich wesentlich um die Feststellung 
des Etatsjahres handelt. Dieses zu allen Zeiten regelmäßig wiederkehrende 
Geschäft des Reichstages wird nur dan maßgebend auf die Zeit der Zu- 
sammenberufung des Reichstages einwirken können, wenn das Etatsjahr 
zunächst festgestellt ist. Der Herr Bundeskanzler gab in der letzten Sitzung 
des Preußischen Abgeordnetenhauses die Zusicherung, die Sache in ernste 
Erwägung nehmen zu wollen, ob das Etatsjahr von dem Kalenderjahre 
auf eine andere Periode zu verlegen sei, und jenachdem eine solche Verlegung 
eintreten oder es bei dem Kalenderjahre verbleiben soll, wird erst die Zeit 
des regelmäßigen Zusammentritts sich in reifliche Ueberlegung ziehen und 
feststellen lassen. Ich glaube, daß dies eine Vorbedingung ist, um einzelnen 
Regierungen die Vermeidung von Collisionen möglich zu machen, denn wenn 
nicht vorher eine Zeit bestimmt ist, wo der regelmäßige Zusammentritt des 
Reichstages zu erwarten ist, so wird es unter Umständen den andern Re- 
gierungen sehr schwer werden, ihre Landstände mit Sicherheit zu einer Zeit 
zu berufen, wo keine Collision mit den Sitzungen des Reichstages ein- 
treten kann. 
Schluß der Diskussion. 
Freiherr Aordech zur Rabenan als Antragsteller:) Wenn der Herr 
Correferent den Autrag für einen sehr unschuldigen hält — so hätte ich ge- 
wünscht, daß er seinen Ideengang in dieser Richtung weiter ausgeführt hätte. 
Ich würde dann in der Lage gewesen sein ihn zu widerlegen. Da er keine 
Gründe für seine Auffassung angeführt hat, so werde ich auf diesen Punkt 
nicht weiter eingehen. (Heiterkeit.) Ich glaube, daß die Diekussion hin- 
reichen wird, das Haus, wenn es nicht vorher schon überzeugt war, davon 
zu überzeugen, daß dieser Antrag ein sehr wichtiger ist. In Beziehung auf 
den Antrag selbst sind die Motire so vielseitig vorgeführt worden, sowohl in 
der Vordiskussion bei den Wahlen als auch hier durch den Herrn Referen- 
ten und danm in der heutigen Diekussion, daß ich in dieser Richtung nichts 
mehr hinzuzufügen habe. Ich wollte mir nur in einer Beziehung noch einen 
Wunsch auszusprechen erlauben. Es war nicht möglich, den hier in Rede 
stehenden Antrag auch auf das Zollparlament auszudehnen, weil uns die 
Compxetenz dazu fehlt. Aber es wird wohl kein Anstand entgegenstehen 
den Wunsch auszusprechen, der Herr Bundeskanzler möge seine Vermittelung 
auch dahin eintreten lassen. daß während der Dauer des Zollparlaments 
nicht gleichzeitig Landtage tagen. In einzelnen der Länder in Süddeutschland, 
die das Zollparlament beschicken werden, sind bis zur Hälfte der Abgeordne- 
*) St. B. S. 77 l. u. 
Raterialien NI. 76
	        
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