Twesten. Rabenau. 1203
immer darauf zurückkommen müssen, daß es sich wesentlich um die Feststellung
des Etatsjahres handelt. Dieses zu allen Zeiten regelmäßig wiederkehrende
Geschäft des Reichstages wird nur dan maßgebend auf die Zeit der Zu-
sammenberufung des Reichstages einwirken können, wenn das Etatsjahr
zunächst festgestellt ist. Der Herr Bundeskanzler gab in der letzten Sitzung
des Preußischen Abgeordnetenhauses die Zusicherung, die Sache in ernste
Erwägung nehmen zu wollen, ob das Etatsjahr von dem Kalenderjahre
auf eine andere Periode zu verlegen sei, und jenachdem eine solche Verlegung
eintreten oder es bei dem Kalenderjahre verbleiben soll, wird erst die Zeit
des regelmäßigen Zusammentritts sich in reifliche Ueberlegung ziehen und
feststellen lassen. Ich glaube, daß dies eine Vorbedingung ist, um einzelnen
Regierungen die Vermeidung von Collisionen möglich zu machen, denn wenn
nicht vorher eine Zeit bestimmt ist, wo der regelmäßige Zusammentritt des
Reichstages zu erwarten ist, so wird es unter Umständen den andern Re-
gierungen sehr schwer werden, ihre Landstände mit Sicherheit zu einer Zeit
zu berufen, wo keine Collision mit den Sitzungen des Reichstages ein-
treten kann.
Schluß der Diskussion.
Freiherr Aordech zur Rabenan als Antragsteller:) Wenn der Herr
Correferent den Autrag für einen sehr unschuldigen hält — so hätte ich ge-
wünscht, daß er seinen Ideengang in dieser Richtung weiter ausgeführt hätte.
Ich würde dann in der Lage gewesen sein ihn zu widerlegen. Da er keine
Gründe für seine Auffassung angeführt hat, so werde ich auf diesen Punkt
nicht weiter eingehen. (Heiterkeit.) Ich glaube, daß die Diekussion hin-
reichen wird, das Haus, wenn es nicht vorher schon überzeugt war, davon
zu überzeugen, daß dieser Antrag ein sehr wichtiger ist. In Beziehung auf
den Antrag selbst sind die Motire so vielseitig vorgeführt worden, sowohl in
der Vordiskussion bei den Wahlen als auch hier durch den Herrn Referen-
ten und danm in der heutigen Diekussion, daß ich in dieser Richtung nichts
mehr hinzuzufügen habe. Ich wollte mir nur in einer Beziehung noch einen
Wunsch auszusprechen erlauben. Es war nicht möglich, den hier in Rede
stehenden Antrag auch auf das Zollparlament auszudehnen, weil uns die
Compxetenz dazu fehlt. Aber es wird wohl kein Anstand entgegenstehen
den Wunsch auszusprechen, der Herr Bundeskanzler möge seine Vermittelung
auch dahin eintreten lassen. daß während der Dauer des Zollparlaments
nicht gleichzeitig Landtage tagen. In einzelnen der Länder in Süddeutschland,
die das Zollparlament beschicken werden, sind bis zur Hälfte der Abgeordne-
*) St. B. S. 77 l. u.
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