Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1204 1871. Art. 32. Diäten. 
ten zum Zollparlamente auch Mitglieder des Landtages. Namentlich ist dies 
in dem Großherzogthum Hessen der Fall. 
Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen?]. 
Artikel 32. 
Antrag Sonnemann 
auf Wiedereinsetzung des vom konstituirenden Reichstage in der 
Vorberathung beschlossenen Diäten-Artikels“). 
Dr. Windthorst““): Meine Hemen, ich hätte gewünscht, daß wir die 
Frage über die Diäten in dieser Diät noch nicht, sondern erst in der fol- 
genden besprochen hätten, weil wir bis dahin Crfahrungen in der Sache 
machen, die für den Einen oder Anderen nützlich sein kömmen. Da aber der 
Antrag gestellt ist, so muß ich meines Orts erklären, wie ich glaube, ohne 
Diäten wird der Reichstag auf die Dauer nicht eristiren können so wie er 
jetzt ist. Bei der Vermögenstheilung, die in Deutschland vorhanden ist, wird 
auf die Dauer die genügende Zahl geeigneter Kandidaten für dieses Haus 
ohne Diäten nicht gefinden werden. Darum werde ich für den Antrag 
stimmen in Konsequenz dessen, was ich während der ganzen Zeit, in welcher 
diese Frage erörtert worden ist, vorgetragen habe. Für mich ist es dabei 
nicht zweifelhaft, daß an dem Tage, wo dem Reichstage Diäten bewilligt 
werden, auch an die Herstellung des Zweikammer-Systems gedacht werden 
muß und daß die neothwendige Folge der Diätenbewilligung die Herstellung 
des Zweikammer-Systems ist. Darauf würde man zweckmäßig auch Anträge 
stellen können. Ich stelle sie nicht, weil die Herren, welche die konservativen 
Imeressen ganz r #e##dn vertreten zu wollen erklären, auch jetzt wieder 
schweigen. Ich stelle sie nicht, weil ich glanbe, daß in der That die Re- 
gierungen mit den betreffenden Anträgen die Initiative ergreifen müßten. 
Daß auf die Daner der Bundesrath, wie er ist, und wie er sinnbildlich in 
seiner langen Aufstellung, die sehr leicht durchbrochen und umgangen werden 
lann, hier vor uns sich darstellt, einem aus allgemeinen direkten Wahlen 
herrorgebenden Reichstage gegenüber das konservative Prinzip nicht genügend 
wahren kann, ist mir so klar wie das Tageolicht. Ob es denkbar ist, den 
Bundesrath zu verstärken in seiner Machtstellung und dadurch das Zwei- 
kammer-System unnöthig zu machen, ist ein staatsmännisches Problem, über 
*") St. B. S. 77 vr. m. 
") 1871. I. Session. Drucks. Nr. 25. 
*“% St. B. S. 156 r. F. o.
	        
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