Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Waldeck. 1207 
Anmerkung zu Art. 32. 
a. 1868. 
Bereits in der Norddeutschen Reichstags-Session von 1868 war mit 
demselben Inhalt der Antrag Waldeck gestellt worden. Der Antrag war 
dahin formulirt") folgendes Gesetz zu erlassen: „Wir Wilhelm ꝛc. verordnen 
im Namen ꝛc. was folgt: 
& 1. der Art. 32 der Verfassung des Norddeutschen Bundes wird auf- 
gehoben. An dessen Stelle tritt der § 2 des gegenwärtigen 
Gesetzes. 
§ 2. die Mitglieder des Reichstages erhalten aus der Bundeskasse 
Reisekosten und Diäten nach Maßgabe des Gesetzes. 
Bis zu Erlasse dieses Gesetzes stellt das Bundespräsidium die 
Höhe derselben fest. 
Ein Verzicht auf die Reisekosten und Diäten ist unstatthaft. 
Der Antrag wurde der damaligen Geschäftsordnung gemäß auf Vor- 
schlag des Präsidenten Dr. Simson zur Berathung in pleno verwiesen). 
Vorberathung. 
D#r. Waldeck (Bielefeld-Wiedenbrück):""“") Meine Herren! Ich weiß 
nicht, ob ich den Umstand, daß sich in der Generaldiscussion Niemand gegen 
unsern Antrag erhoben hat, günstig oder ungünstig deuten soll; zunächst bin 
ich natürlich veranlaßt ihn günstig zu deuten, und ich begreife das auch 
sehr wohl. Ich bin für meine Person keineswegs geneigt, in besondere Vor- 
schläge, betreffend die Abänderung der Norddeutschen Bundesrverfassung, jetzt 
einzugehen, ich glaube aber wohl, daß die Haupt= und wesentlichen Mängel, 
die sich darin finden, nämlich der Mangel des Budgetrechts und der Mangel 
der Verantwortlichkeit des Ministerit, von Seiten des Reichstages sich nicht 
mehr entfernen lassen, daß alle solche Anträge durchaus müßig sein würden, 
und ich will also ein für allemal darauf verzichten und die Sache so nehmen, 
wie sie in dieser Beziehung wirklich nach der Norddeutschen Verfassung jetzt 
ist. Dagegen aber, meine Herren, müssen Sie doch zugeben, was damals 
von allen Seiten zugegeben worden ist, daß, wenn man auch im Drange 
der Umstände die Verfassung so annähme, wie sie aus der Schlußberathung 
hervorgegangen, so geschähe das nur deshalb, weil man sonst der Ueber- 
zeugung war, der Norddeutsche Bund käme nicht zu Stande. Ich bin da- 
mals zwar anderer Meinung gewesen, und habe auch keine Ursache davon 
abzugehen, indessen das ist nun allerdings ein fait accompli. Von allen 
  
*) Drucks. Nr. 21. 
") 5. Sitzung vom 30. März 1868. St. B. S. 27 r. m. 
G6. Sitzung vom 2. April 1868. St. B. S. 48 l. o.
	        
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