1212 1868. Art. 32. Diäten.
wählen, #n er gerade wählen will. Wird das nicht, so erleben wir die
Nachtheile, die wir jetzt schon erlebt haben, noch viel mehr in der Folge.
Nun, meine Herren, ich habe vielleicht schon zu viel darüber gesprochen.
Wir können jene Abneigungen und jene principiellen Gegensätze, infofern sie
etwa in feudalen Principien beruhen, als vollständig abweichend von dem
modernen Staate einmal nicht widerlegen und besiegen, indem sie in den
Wenigen, die sie noch theilen, zu tief wurzeln und auch durch die Inter-
essen zu sehr befördert werden. Meine Herren, ich habe Ihnen also nur
noch das zu sagen, wamm es gegenwärtig keineswegs inopportun, sondern
erst recht an der Zeit wäre diesen Antrag setzt anzunehmen. Es ist von
keiner Gefahr mehr die Rede: die Norddeutsche Bundesverfassung ist zu
Stande gekommen. (s stehen jetzt nicht Wahlen bevor, es ist aber gerade
die Mitte der Legislaturperiode ungefähr wenigstens nahe und die Wahlen
konnen jeder Zeit bevorstehen. Es ist außerdem, wie ich gezeigt habe, selbst
wenn man das jetzige Parlament annähme, nicht ohne Interesse die Frage
zu entscheiden. Wie sie dann würde ausgeführt werden, das würde natürlich
zunächst auch Sache des Bundesraths sein. Wollten wir aber von dieser
Forderung jemals ablassen, wollte jemals die Majorität dieses Hauses, die
damals nur einem Druck nachgab, der jetzt nicht vorhanden ist, dieses Prinzip
annehmen, was von jenen Herren theils indirect, theils direct gesagt worden
ist, dann glaube ich allerdings, daß dieser Reichstag auf einen Ausban der
Verfassung, auf eine Fortbildung des Norddeutschen Bundes außerordentlich
wenig Anspruch haben wird. Ich glaube allerdings, daß die jetzige Zeit es
doch wohl überall, Sie mögen Ihre Blicke hinwenden wo Sie wollen, Jedem
der sehen kann, klar in die Hände giebt, daß das nur durch die vollste Gel-
tung der constitutionellen Freiheit, nur dadurch gerade der Preußische Staat
und der Norddeutsche Bund zu der großen Geltung gelangen kann, die ihm
gebührt, und daß er diese Geltung im Volke nicht erlangen wird und nicht
erlangen kann, wenn er es auch nur zweifelhaft läßt, ob er irgend mit rück-
länfigen Tendenzen, ob er mit feudalen oder reactionären Tendenzen sympa-
thifiren könne. Der Minister von Friesen, als er zum erstenmale über dae
allgemeine Wahlrecht sprach, sagte: ich liebe das allgemeine Wahlrecht nicht,
aber ich weiß nichts Anderes an die Stelle zu setzen. Sehen Sie, das ist
allerdings ein großes Wort und das habe ich von allen Andern auch gehört.
Sie wissen nichts Anderes an die Stelle zu setzen, Sie haben damit das
Richtige gefunden. Ist das wahr, wissen Sie auch bis heute nichts Anderes
an die Stelle zu setzen, so verderben Sie dasjenige, was Sie anerkannt
haben, nicht durch etwas, was Sie ganz willkürlich hineinsetzen, was weder
sonst im Preußischen Abgeordnetenhause, noch in den andern Verfassungen,
die in der modernen Zeit ihr Leben erhalten haben, irgendwie gilt, wae,
wenn es Geltung hätte, nur auf corporativem Interesse beruhte, was selbst
in den Provinzialständen keine Anwendung findet, und was auf einer leeren
Furcht beruht. Derselbe Herr Bundes-Commissarius stellte es damals in