Keyser. Bassewitz. 1243
Diätengewährung die Verfassung des Norddeutschen Bundes überhaupt nicht
zu Stande kommen würde oder daß sie wenigstens nicht als eine vereinbarte —
wenn auch als eine oktroyirte. — zu Staude kommen würde, und weil ich
nach den GEreignissen von 1866 bei der damaligen politischen Weltlage es
für durchaus nothwendig erachtete, daß dem Auslande sowie auch Süddeutsch-
land gegenüber eine Einheit zwischen Volk und Regierung in Norddeutschland
erreicht werde. Meine Herren, diese Gefahr, dieses Bedenken, welches mich
damals leitete, eristirt nicht mehr. Ich habe in der vorigen Session des
Reichstags gegen den Antrag auf Gewährung von Diäten gestimmt, weil es
im Beginn der Reichstagésitzungen war und weil ich mich schenen mußte
mir selbst Diäten zu votiren. Ich glaube aber, meine Herren, daß ich zu
dieser Stunde des Reichstags von diesen persönlichen Rücksichten ebenfalls
entbunden bin. Ich werde diesmal für den Waldeck'ischen Antrag stimmen
(Bravo! links und im linken Centrum), und zwar aus folgendem Grunde
— in dieser Beziehung weiche ich von meinem Herrn Vorredner gewisser-
maßen ab. — Ich sehe in der Annahme dieses Antrages eins der bedeutendsten
Schutzmittel gegen die Gefahren, welche aus dem allgemeinen Stimmrecht
drohen können. Ich gründe auf die Annahme dieses Antrages die Hoffnung,
daß ein großer Theil konservativer Elemente dem Reichstag zugeführt wird,
die durchaus nothwendig sind zur ruhigen, stetigen und gedeihlichen Eutwicke-
lung des iuneren Verfassungslebens in den GEinzelstaaten und des Ver-
fassungslebens überhaupt, ich meine die konservatiren Elemente aus dem auf
selbsteigenen Füßen stehenden soliden Bürgerthum.
Graf von Bassewitz (Gnoien= Goldberg-Güstrow . [Meckleuburg-
Schwerin])“): Ich will kein Wort darüber verlieren, ob es angemessen sein
würde Diäten zu bewilligen oder nicht, weil, wie dies schon mehrfach hier
heworgehoben ist, über diese Frage in dem konstituirenden Reichstage und
auf dem vorigen Reichstage bei dem gleichen Antrage so viel diskutirt ist,
daß darüber meines Erachtens nicht viel Neues zu sagen sein würde. Ich
betone auch nur, daß es sich hier um Abänderung eines Verfassungopara-
graphen handclt. Meine Herren, wir haben auf diesem Reichstage schon so
manche Anträge auf Abänderung der Verfassung diskutirt, und es scheint
gewissermaßen jedes Mitglied des konstituirenden Reichstages eine Art Pflicht
zu fühlen, diejenigen Anträge, die damals von seiner Seite gestellt und nicht
durchgebracht sind, immer zu wiederholen. Ich glaube nicht, daß wir auf
diese Weise das Bestehen der ganzen Bundesverfassung sichem werden. In
allen konstitutionellen Staaten geben die Verhandlungen mehr oder weniger
ein Bild eines Machtstreites, eines Machtkampfes zwischen den berechtigten
Potenzen, und derjenige Theil, der seine Macht zu sehr ausnutzt oder in be-
rechtigter Weise mißbraucht, übernimmt in der Regel die Verantwortung der
Gefährdung der Verfassung. Dieser Gesichtspunkt aber glaube ich muß viel
*) St. B. S. 816 r. g. u.