1250 1869. Art. 32. Diäten.
gen, welche z. B. Justizverfassung, das Unterrichtswesen betreffen, welche die
wichtigste Organisation des Staates, das Gemeindewesen behandeln, in einer
Versammlung berathen und festgesetzt, bei der auch noch nicht im mindesten
sjemals in Frage gewesen ist, ihr die Diäten zu entziehen; diese Frage ist
in der That noch gar nicht im Preußischen Abgeordnetenhause angeregt
worden. Es ist schon bei der ersten Berathung — und ich kann in dieser
Beziehung eine Art von Schreibfehler in meinen Motiven einigermaßen be-
richtigen, ich habe allerdings a potiori gesprochen — von dem Herrn Ab-
geordneten Twesten bemerkt worden, daß es solcher Ausnahmestaaten in
Deutschland überhaupt nur drei giebt: den einen haben wir wieder vertreten
hören durch den Herrn Abgeordneken Grafen von Bassewitz, das ist der
Staat Mecklenburg; der andere ist, glaube ich Anhalt, und der dritte viel-
leicht Reuß oder einer dergleichen kleineren Staaten. Von dilsen hat viel-
leicht Mecklenburg auf den Namen Staat einigen Anspruch, er hat aber
auch darauf durchaus Anspruch, daß er als ein in Deutschland bestehender
Ausnahmezustand angesehen wird; denn da seine ganze Verfassung — und
ich sage das keineswegs hier, um irgend einen Tadel auszusprechen, sondern
nur um das Faktum anzuführen, — auf dem Prinzip der Feudalität beruht,
welches fast überall sonst in Deutschland beseitigt ist, so konnen die Grund-
satze, welche Mecklenburg bewegen in einem solchen feudalen und Gutsbe-
sitzer-Landtage keine Diäten zu haben, uns nicht zu ehwas Aehnlichem be-
wegen. Sein ganzes Budgetrecht, seine ganze Einrichtung ist eine vollkommen
antediluvianische (Heiterkeit) gegenüber denjenigen Grundlagen, auf welchen
die übrigen Verfassungen in Europa und jetzt auch in Deutschland beruhen.
Mägen diejenigen Herren, welche davon den Vortheil genießen, in der Kon-
servirung dieses Vortheils sich gefallen! mögen sie es zweckmäßig für ihre
eigenen Interessen finden, meinetwegen auch für das Behagen des Landes!
das ist alles völlig ihre Sache, wir haben da nichts zu sagen. Aber das
kaun ich dem Herrn Abgeordneten Grafen von Bassewitz unmöglich zugeben,
daß daraus nun irgendwie eine Analogie auf den Norddeutschen Bund zu
ziehen sei, daß wir deshalb, weil nun z. B. der Großherzog von Mecklen-
burg — vielleicht gar nicht in seinem Sinne, sondern im Sinne der Ver-
fassung des Landes, welches er repräsentirt, — in dieser Art seine Stimme
abgiebt, daß wir deshalb eine Uniformität in Deutschland à la Mecklenburg
herbeifuhren sollten! Das ist gewiß nicht der Fall, sondern die Uniformität
in jedem Lande muß auf den Grundlagen beruhen, auf welchen die allge-
meinen Verhältnisse beruhen. Aus diesem Grundsatze, meine Herren, werden
Sie nicht herauskommen und wenn Sie dem Reichstag, wie es ja Vielc
von uns, denen ich von ganzem Herzen beistimme, wollen, eine ausgedehntere,
weitere Wirkfamkeit geben wollen, wenn Sie, was dazu nothwendig ist, eine
Janz andere Vertretung der Centralgewalt beabsichtigen, als sie jetzt ist, dann
müssen Sie den Reichstag mindestens auf dieselbe Höhe stellen wie irgend
eine Partikulawertretung. Diesenigen aber von Ihnen, die auf diesem