Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Waldeck. 1258 
wenn irgend die Geschichte Recht hat, nur eine vorübergehende Erscheinung, 
daß dergleichen ganz anomale Zustände überhaupt in einem Lande herrschen 
können. Gemißbraucht kann jedes Wahlrecht in einem Lande werden, 
von oben so gut wie von unten, das ist keine Frage, und es ist vielleicht 
hierin der allergrößte Mißbrauch möglich; aber das allgemeine Wahlrecht 
steht nun einmal in unserer Verfassung, es ist nicht mehr anzutasten, es ist 
sogar gerade von konservativer Seite eingeführt worden, denn es war 
nicht von der liberalen Seite, namentlich in Preußen, die Korrektur bean- 
tragt worden, welche darin gelegen hätte, daß aus dem allgemeinen Wahl- 
recht, welches wir in Preußen an sich beibehalten hatten, das Drei-Klassen- 
System gelöscht wörde, — das ist nicht beantragt worden und zwar deshalb 
nicht, weil man zu den andern Verfassungs-Konflikten nicht noch Wünsche 
hinzufügen wollte, welche zu stellen man kein Recht hatte. Nun aber ist 
es von oben herabgekommen, und auch von unten war dafür eine Agitation 
erfolgt, von der ich nicht ganz klar gewesen bin, welche Tendenz sie hatte. 
Jetzt ist es da, und daß es richtig ist, haben wir zu allen Zeiten und unter 
allen Umständen behauptet, und daß es die einzige Lösung für die Zukunft 
sein wird, darin bin ich noch klarer; daß es unmöglich ist, wenn man in 
zwei großen Staaten, wie jetzt in Frankreich und in einem großen Theile 
Deutschlands, einmal das allgemeine Wahlrecht eingeführt hat, davon wieder 
abzuweichen, ist eben so gewiß. Wollen Sie aber das allgemeine Wahl- 
recht beibehalten — und das müssen Sie, wenn Sie die Verfassung nicht 
ändern wollen — dann müssen Sie ihm auch diese Korrektur entziehen, die 
darin liegt, daß man nur vermögende Leute wählen kann. Wenn Sie etwa 
auf England sehen wollen, so giebt dort die Bildung, welche die Lords haben, 
die langjährige Gewohnheit der besitzenden Klassen, den Staat zu regieren, 
eine ganz andere Vorbildung, eine ganz andere Erziehung zu politischen 
Zwecken, als diejenige ist, welche bei uns die vermögenden Klassen haben. 
Zwingen Sie das Volk, seine Wahl auf vermögende Klassen zu beschränken, 
so haben Sie durchaus nicht die Garantie, daß in der besseren Gesetzgebung 
oder in der richtigen Entscheidung des Bedürfnisses bei den Steuerfragen 
oder in der richtigen Entscheidung der Art der Befriedigung dieses Be- 
dürfnisses besser gesorgt würde, Sie nöthigen aber — und das ist von dem 
Herrn Abgeordneten Oehmichen und von dem Henn Abgeordneten Fries mit 
Recht bemerkt worden — Sie nöthigen zu Wahlen außerhalb des Wahl- 
kreises, wie sie jetzt schon in einem nicht wünschenswerthen Maaße vor- 
kommen. Diese Wahlen werden aber, wenn die Zeiten sich ruhig entwickeln, 
wenn keine großen Eruptionen dazwischen kommen, noch viel mehr vor- 
kommen; denn es gehört schon eine ganz besondere politische Bildung oder 
ein vorwiegendes Interesse dazu, wenn Jemand in solchen ruhigen Zeiten 
hier an einer Volksvertrtung mit wirklich außerordentlich großen eigenen 
Opfern Theil nehmen soll. Jetzt hat sich das allerdings in vielen Kreisen 
noch gefunden, aber doch immer nur zum Schaden der vollständigen Ver- 
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