Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

1254 1869. Art. 32. Dlaͤten. 
tretung und immer und vor allen Dingen zum Schaden des Prinzips, zum 
Schaden der Beruhigung der Bevölkerung, wenn es auch weiter nichts wäre, 
denn die Bevölkerung will einmal von dem Grundsatze, daß Jedermann, der 
für den Staat gewisse Opfer bringt, auch dafür entschädigt werde, nicht ab- 
weichen, sie kann auch nicht davon abweichen, wenn sie nicht auf ihr eigenes 
Recht verzichten will. Meine Herren! Das sind so gewichtige Gründe, daß 
mir die Wiederholung dieses Antrages in jeder Session von dieser Seite des 
Reichstages (links) eine Nothwendigkeit zu sein scheint und daß der Bundes- 
rath, wenn er auch heute noch auf dem alten Standpunkte steht, wie es uns 
der Herr Bundes-Kommissar gesagt hat, im folgenden Jahre doch vielleicht 
nicht mehr darauf stehen wird, und daß, wenn die neuen Wahlen statt- 
finden, — die ja im nächsten Jahre erfolgen müssen — das Haus in der 
nächsten Session einen solchen Gesetzentwurf im Einverständniß mit dem 
Bundesrath angenommen haben wird. Wenn das Einrerständniß des Reichs- 
tages in einem vorwiegenden Grade vorhanden ist, dann kaun man auch an- 
nehmen, daß die ganze Bevölkerung dafür ist, und der Bundesrath ist dann 
auf die Länge gar nicht berechtigt dem zu widersprechen. Die einzelnen 
Fürsten, wie sie im Bundesrath mit 26 Stimmen gegen die 17 Stimmen 
Preußens durch unsere künstliche Verfassung vertreten sind, haben kein Recht 
einen Widerspruch einzulegen; und ebenso wie dem Preußischen Abgeordneten- 
hause das Herrenhaus, welches auch zu seinem Schaden keine Düäten bezieht 
und deshalb hier in diesem selben Lokal oft sehr mangelhaft vertreten ist, 
seine Diäten nicht nehmen kann, so hat zwar der Bundeêrath jetzt noch in 
formeller Beziehung seine Einwilligung zu geben, die materielle Be- 
rechtigung sie zu versagen kann er aber auf die Länge nicht behaupten, 
wenn die Vertreter des Volkes und das Volk selbst es wollen. Ich halte 
et daher von großer Wichtigkeit, daß Diejenigen von Ihnen, die auf dem 
Standpunkte stehen, der sei es aus welchem Grunde es wolle in dieser 
Frage als entscheidender betrachtet werden muß, — daß diese auch 
ihr Votum dem Antrage, den ich gestellt habe, nicht entziehen mögen. 
(Bravol) 
Bei der Abstimmung wurde der Antrag Waldeck in namentlicher 
Abstimmung mit 109 gegen 94 Stimmen augen ommen"). 
  
St. B. S. 822 l. g. o.
	        
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