Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Historische Einleitung. 111 
baierischen Bevollmächtigten, daß zunächst die Verhandlungen mit den drei 
anderen süddeutschen Staaten fortgesetzt wurden. Die königlich baierischen 
Berollmächtigten fühlten das Bedürfniß, nicht ihrerseits durch die sich dar- 
bietenden Schwierigkeiten den Abschluß mit den anderen Staaten zu verzö- 
gern. So kam es, daß gegen Mitte des November die Verständigung mit 
den drei anderen süddeutschen Staaten zum Abschluß gekommen war. Ein 
unrorhergesehener Zufall verhinderte es, daß gleich am 15. November Wir- 
temberg an der mit ihm bereits in allen Hauptpunkten festgesetzten Ver- 
stindigung theiluahm. Es wurde deshalb zunächst mit Baden und mit 
Hessen abgeschlossen. Während dem wurden die Verhandlungen mit Baiem 
wieder ausgenommen oder fortgesetzt; sie führten rascher, als es aufangs er- 
wartet werden durfte, zum Abschluß, der in dem Vertrage vom 23. Novem- 
ber rorliegt. Am 25. November erfolgte alsdann auf Grund der in Ver- 
sailles bereits festgestellten Verständigung der Abschluß mit Würtemberg. 
Ich habe geglaubt, auf diesen historischen Hergang auch aus einem sachlichen 
Gumde eingehen zu müssen, nämlich deshalb, weil ich es betonen möchte, 
daß die Verträge, wie sie jetzt historisch hinter einander liegen, nicht dem 
Gedanken nach hinter einander entstauden sind. Als mit Württemberg, 
Baden und Hessen verhandelt wurde, waren die Wünsche Baiers bekaunt. 
Es fand von Seiten des Präsidiums keinen Anstand, einer Zahl dieser Wünsche 
sofert zu entsprechen. Es wurde davon, wie es nicht anders sein konnte, den 
übrigen verhandelnden Staaten Mittheilung gemacht; sie eigncten sich die 
baierischen Amendements an, (hört! links) und so sind in dem ersten Ihnen 
rerliegenden Vertrage, in der Anlage des Proetokolls vom 15. November, 
eine Anzahl Bestimmungen aufgenommen, welche eigentlich, wenn ich so 
sagen darf, baicrischen Ursp#ungs sind, (hört! hört! links) welche der Ini- 
tiatire Baierns ihren Ursprung verdankten. Ob sie ron auderer Seite ge- 
bracht sein würden, wenn sie nicht von Baiern gebracht worden wären, das 
habe ich anheim zu stellen. (Heiterkeit.) Indessen die Thatsache möchte ich 
bier konstatiren, weil sie für die Beurtheilung des Ganzen, wie ich glaube, 
nicht ohne Interesse ist. Ich mache auf diesen Hergang aus einem zweiten 
Grunde aufmerksam, nämlich um zu erklären, weshalb in dem Vertrage mit 
Baiem vom 23. November verschiedene formelle Inkongruenzen mit der An- 
lage des Protokolls vom 15. November und mit dem Juhalte des Vertrages 
vem 25. November sich vorfinden. Während der Sitz der Verhandlungen 
inzwischen nach Berlin verlegt war, wurde mit Baiern in Versailles ver- 
haudelt, und so ist es gekommen, daß über dieselben Gegenstände in etwas 
verschiedenen Ausdrücken hier und da verhandelt ist, und daß es nothwendig 
wurde, dem Schlußprotokolle mit Baiern eine Cluusula sulvatorin hinzuzu- 
sügen, welche die Natur dieser nicht beabsichtigten, sondern durch die Natur 
der Dinge herbeigeführten Inkongmenzen konstatirte.“ — 
In ähnlicher Weise äußerte sich der bairische Minister von Lutz
	        
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