Promulgations-HGeseb.
Wurde in I. und II. Berathung keine Erinnerung gegen beide Para-
graphen erhoben’'). Ebenso in der III. Berathung, wo sodann das ganze
Gesetz von einer beinahe einstimmigen Mehrheit angenommen wurde’').
Dritte Berathung
über Versallung mit Promulgationsgeletz.
General-Debatte.
Dr. Ewald:'“) Meine Herren, in der Sitzung vom ersten dieses Monats
fand ich Raum, Ihnen zu erörtern, warum ich den 1. und 6. Artikel des
uns vorgelegten Verfassungsentwurfs nicht billigen könne. Heute nun, uo
die allgemeine Berathung wiederkehrt, ergreife ich die Gelegenbeit noch
einige Bedenken zu äußern, welche sich mir aufgedrängt haben bei der Be-
trachtung allgemeiner Begriffe und Namen dieser Verfassung. Ich werde
mich so kurz als möglich fassen, hoffe aber, daß diese Bedenken Ihnen,
meine Herren, nicht so ganz leicht zu sein scheinen; ich hoffe, daß Sie näher
auf sie eingehen und mich widerlegend von ihnen befreien werden. Zuerst
ist der Name und Begriff Kaiser und Reich, welcher in der sehr eiligen Be-
rathung am letzten Tage des Norddeutschen Reichstages, wo ich nicht mehr
zugegen war, gleichsam nur versuchsweise in zwei Stellen der Verfassung
vom Jahre 1866 und 1867 aufgenommen war, jetzt durch das ganze Werk
hindurchgeführt, an jeder Stelle, wo es irgend möglich schien, ausgenommen:
er ist so vorherrschend, daß ich in dieser Versammlung selbst, meine Herren,
schon einige Versuche gehört habe ihn noch weiter fortzuführen, bis jetzt
*) St. B. S. 162 r. m. Schluß der 11. Sitzung vom 4 April 1871.
————————11u
*“ St. B. S 221 l. u. Damit beginnt die 15. Sitzung vom 14. Arrl 1971.