Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Generaldebatte. Windthorst. 155 
richtig!) und mag es deshalb entschuldigt werden, wenn ich vielleicht Be- 
denken erhebe, die gar nicht vorhanden sind, wenn eben dieser Terrassenbau 
naher beleuchtet sein wird von den Baumeistern, von denen wir ja einen 
Theil unter uns haben. Zunächst muß ich bemerken, daß ich für die Ab- 
Labe eines Urtheils nicht genügend instruirte Akten vor mir habe; es schlt 
mir die Militärkonvention von Baden. In den Zeitungen lese ich, daß die 
beische Armee als solche verschwindet. Inzwischen muß ich doch genauer 
wissen, wie es mit dem Geldpunkt steht und welche andere Bedingungen 
überhaupt gegeben sind, ehe ich den wichtigen Theil der Kriegsverfassung 
vollständig zu übersehen im Stande bin. So lange ich diese Konvention 
nicht habe, kann ich nicht votiren. Sodann, meine Herren, vermisse ich, daß 
Süthessen, Baden und Würtemberg dem baierischen Vertrage ihre Zustim- 
mung gegeben baben, ich vermisse, daß Baiern, Südbessen und Baden dem 
würtembergischen Vertrage ihre Zustimmung gegeben haben und ehe ich 
diese Zustimmung vor mir babe, kann ich in der That gar nicht wissen, eb 
ich nicht leeres Strab dresche, denn ich könnte mir doch denken, daß die 
Heren in Wünttemberg beim Lesen des baierischen Vertrages fänden, es 
hätten die Baiern außer Bier und Branntwein noch allerlei andere Sächel- 
chen, die ihnen in Schwaben auch passen könnten. Ich weiß das nicht, aber 
ich könnte es mir denken, und ich pflege nicht gern Verträgc zu unterschrei- 
bten, wo so wesentliche Paciscenten noch gar nicht gesprochen haben. Dann, 
meine Herren, fasse ich etwas näher in's Auge, wie wohl geschäftlich der 
Abschluß herbeigeführt werden kann, den wir suchen. Bei (Gründungen von 
Verfassungen kommt es in der That darauf an, daß die Formen streng ge- 
wahrt werden; man kann ja in der Eile, man kann ja im Enthusiasmus, 
man kann auch unter einem Drucke etwas zu Stande bringen, was zunächst 
faltisch mu besteben scheint. Aber es kommen später oft Momente, wo man 
nach der Rechtsbegründetheit fragt, und Leute, die angreifen wollen, pflegen 
dann die Entstehungsgeschichte der Verfassung sehr genau und scharf zu stu- 
diren. Darum kommt es, wenn ich den Grundbau für das neue deutsche 
Reich legen will, sehr darauf an, daß die Balken feste sind. Nun ist, meine 
Henen, ein eigenthümlicher Gang in den Vorlagen der Regierung. Die Re- 
sultate der Besprechungen mit Baden und Hessen sind uns vorgelegt in der 
Fom einer deutschen Verfassung, und in dem Begleitschreiben, wenn ich die 
Fassung buchstäblich und literal nehme, ist eigentlich von uns nichts verlangt, 
alz die Zustimmung zu dieser Verfassung. Ob auch die Verhandlungen, 
das Pretokoll und die darin enthaltenen Erklämmgen zu unserer Kognition 
unk Zustimmung haben gebracht werden sollen, bleibt nach dem Wortlaut 
mindestens zweifelhaft. (Ohl ohl rechts.) Ich bitte die Herren, zu lesen; 
es fteht i 1 Begleitschreiben nur zu derselben, und das kann nach der Fassung, 
wie fie dasteht sich nur auf die Verfassung bezieben. Sollte es auf Alles 
zehen, so hätte es heißen müssen: zu den selben. Vielleicht liegt ein Druck- 
fehle vor. (Heiterkeit.) Also es ist ausdrücklich die Zustimmung nur zu
	        
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