Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Historische Einleitung. 125 
„Verwirklichung in den ruhmpvollsten Zeiten unserer Geschichte die 
„Macht Deutschlands zum Schaden seiner inneren Entwicklung ein- 
egesetzt wurde, sondern mit dem festen Vorsatze, soweit Gett Gnade 
egiebt, als deutscher Fürst der treue Schirmherr aller Rechte zu 
esein und das Schwert Deutschlands zum Schutze desselben zu 
"führen. — Deutschland, stark durch die Einheit seiner Fürsten und 
„Völker, hat seine Stellung im Rathe der Nationen wiedergewonnen 
„und das deutsche Volk hat weder das Bedürfniß noch die Neigung 
„über seine Grenzen hinaus etwas anderes als den auf gegenseitiger 
„Achtung der Selbstständigkeit und gemeinsamer Förderung der 
„Wohlfahrt begründeten Verkehr der Völker zu erstreben. — Sicher 
eund befriedigt in sich selbst und in seiner eigenen Kraft, wird das 
„Deutsche Reich, wie ich vertraue, nach siegreicher Beendigung des 
„Krieges, in welchen ein unberechtigter Angriff uns verwickelt hat, 
eund nach Sicherstellung seiner Grenzen gegen Frankreich, ein Reich 
„des Friedens und des Segens sein, in welchem das Deutsche Volk 
uefinden und genießen wird, was es seit Jahrhunderten gesucht und 
„erstrebt hat.“ 
Am 18. Januar 1871 fand sodann im Schlosse zu Versailles die In- 
auguration des deutschen Kaiserthums in Gegenwart sämmtlicher gerade im 
Hauptmartier anwesenden Fürsten, dann der Heerführer und Deputationen 
aller Theile des deutschen Heeres statt, indem nach einer religiösen Einlei- 
tungsfeierlichkeit der König die Urkunde der Verkündigung des Kaiserreichs 
ralas und sodann durch Graf Bismarck die Proklamation an das 
deutsche Volk rerlesen ließ. In dieser Proklamation heißt es: 
„Wir und Unsere Nachfolger an der Krone Preußen werden 
„fortan den Kaiserlichen Titel in allen unseren Beziehungen und 
„Angelegenheiten des deutschen Reiches führen, und hoffen zu Gott, 
„daß es der deutschen Nation gegeben sein werde, unter dem Wahr- 
„zeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segensreichen 
„Zukunft entgegenzuführen. — Uns aber und Unseren Nachfolgerm 
„an der Kaiserkrone wolle Gott rerleihen, allzeit Mehrer des 
„Deutschen Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, son- 
„dern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete na- 
ationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung“). 
Nachdem, wie unten des Näheren dargestellt werden wird, der Nord- 
dausche Reichstag seinerseits die Versailler Verträge genehmigt und so- 
wehl die hierdurch als die durch die Vorlage in Bezug auf Kaiser 
· 6) Eine entsprechende kaiserliche Verfügung über die Verleihung des Titels „Kron- 
prin des deutschen Reiches- mit dem Prädikate „kaiserliche Hoheit“ erging unter dem 
namlichen Tage an den Kronprinzen von Preußen. Thudichum im Jahrbuch v. Holgzen- 
korss, 1. Hälfte. S. 4 ff.
	        
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