Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Verfassung. Art. 3. Antrag Wiggers. Micguel. 249 
der Weltgeschichte in Lippe Stillstand zu gebieten. — Ein ähnliches Ver- 
bältuiß wird später möglicherweise im Bundesrathe eintreten können, wenn 
14 Mitglieder genügen, die auf den Ausbau oder die nothwendige Er- 
weiterung der Verfassung gerichteten Beschlüsse des Reichstages lahm zu 
legen. Auf diesem Wege hat man 17 Jahre lang in Lippe sich mittelal- 
terliche Zustände zu erhalten gewußt, und man wird sie sich, wenn nicht 
ein fremder Faktor oder ein äußeres Ereigniß dazwischen tritt, auch noch 
bis auf die fernste Zukunft erhalten können, da man von der Ritterschaft, 
ungeachtet ihrer früheren Verzichtleistung auf ihre Vorrechte, sich eines 
Selbstmordes schwerlich versehen darf. Wenn über 100,000 Angehäörige 
des Norddeutschen Bundes unter einem unwürdigen Drucke stehen, so fällt 
die Verantwortlichkeit dafür auf die Gesammtheit zurück, weil aus der Zu- 
sammengehörigkeit folgt, daß Alle für Einen und Einer für Alle einsteht. 
Das Eintreten der Gesammtheit erheischt hier daher eine nationale Ver- 
pflichtung. Meine Herren, welcher Seite des Hauses Sie auch angehören, 
Sie können diese beklagenswerthen Zustände nicht gutheißen. Das ganze 
Haus hat mit gerechter Entrüstung sich darüber geäußert, wie die persön- 
liche Freiheit des Dr. Jacoby und vieler anderer schuldloser Männer durch 
ihre Verhaftung gefährdet worden. In ähnlicher Weise wird hier eine 
ganze Bevölkerung seit 17 Jahren politisch mißhandelt, welche, ohne den 
Bundesfrieden und die gesellschaftliche Ordnung zu stören, sich nicht selbst 
helfen darf, welche gleichwohl sowohl in dem frühern als auch dem jetzigen 
Kriege mit schweren Opfern von Gut und Blut sich an der Vertheidigung 
des Vaterlandes freudig betheiligt hat. Deshalb hat sie auch Anspruch 
auf Hülfe von der Gesammtheit. Meine Herren, ich bitte Sie dringend 
dem Wiggers'schen Antrage zuzustimmen und der Bevölkerung nicht den 
Glauben zu rauben, daß der Reichstag immer als schützender Hort von 
Recht und Verfassung dastehe, zu welchem sie vertrauungsvoll ihre Zu- 
flucht nehmen könne. 
Miqnel aus Osnabrück (Fürstenau-Bersenbrück rcr.) ): Meine Herren, 
der Herr Abgeordnete Wiggers hat darauf hingedeutet, daß mehrere von 
meinen Freunden und ich selbst in einer Versammlung des Nationalvereins 
in Koburg seinen jetzigen Anträgen zugestimmt hätten. Ich kann dem 
Herrn Kollegen Wiggers versichern, daß ich auch noch heute bereit wäre, 
in einer Versammlung des Nationalvereins seinen Anträgen wieder zuzu- 
stimmen. (Ahal links.) Ich bin in der Sache vollständig mit ihm ein- 
verstanden, aber ich muß meine Abstimmung anders einrichten, wenn ich 
hier im Parlamente der deutschen Nation mich befinde und im Begriff 
bin, die große deutsche Frage zu lösen, der ich nicht noch mehr Schwierig- 
leiten bereiten darf, als sie leider Gottes schon hat. Das ist der einzige 
*) St. B. S. 115 r. m.
	        
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