Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Verfaffung. Art. 3. Antrag Wiggers. Fries. Hoverbeck. 251 
dieser Beziehung stimme ich vollkommen dem Antragsteller bei, da es mir 
Janz unerfindlich ist, wie dic freiheitlichen Bestimmungen, ausgenommen 
in die Bundesverfassung, den Beitritt der süddeutschen Staaten hemmen 
konnen. Wir wissen Alle, daß in den südwestdeutschen Staaten die Wiege 
des konstitutionellen Lebens Deutschlands steht, und die Kammern Würtem- 
bergs, Badens und Baierns werden wahrhaftig das, was sie seit mehr als 
einem halben Jahrhundert als ein Heiligthum gewahrt haben, nicht der 
Gesammtheit Deutschlands vorenthalten wollen. (Zustimmung links.) Des- 
balb glaube ich, daß irgend ein gerechtfertigter Widerspruch von jener Seite 
gewiß nicht zu erwarten sein wird. Ich stelle mich deshalb diesem Wiggers- 
schen Antrage gegenüber wesentlich anders als andern Anträgen gegenüber, 
denen ich grundsätzlich auch vollkommen beistimme. Zu meinem großen 
Bedauern habe ich mich gestern genöthigt gesehen, gegen den Antrag 
Duncker zu stimmen, welcher einen constituirenden Reichstag verlangte, 
weil ich in diesem Antrage eine Gefährdung des Zustandekommens des 
neuen deutschen Bundes erkenne; ich werde mich ebenso gegen die Anträge 
erkliren, welche heute eingebracht sind in Betreff der Aufnahme grund- 
rectlicher Bestimmungen und in Betreff der Diätenfrage. Ich bin der 
Ansicht, daß der gegenwärtige Augenblick nicht dazu geschaffen ist, einzelne 
Putteibestrebungen zur Geltung zu bringen. Wenn es sich aber darum 
bandelt, ob wir den Grundgedanken der Norddeutschen Verfassung, den 
konstitutionellen Gedanken auch durchführen sollen in den Verfassungen 
der Einzelstaaten, dann, meine Herren, ist meines Erachtens bei uns von 
Parteifragen gar nicht die Rede, das ist ein Verlangen, welches mit Recht 
jete Partei des Reichstages stellen muß. 
v. Hoverbes"): Meine Herren! Aus der kleinen häuslichen Zwistig- 
keit, die sich hier zwischen den Herren von Hennig und Fries eutwickelt 
bat, können wir wenigstens so viel schließen, daß es sich hier nur darum 
handelt, mit welcher Sauce die freiheitlichen Forderungen Mecklenburg's, 
Lippe's und anderer Länder verspeist werden sollen, — das Verspeisen ist 
außer aller Frage. Ich, meinerseits ziehe in diesem Falle aber doch vor, 
daß der Antrag des Abgeordneten von Hennig abgelehnt werde, damit die 
Sache so klar als möglich zur Entscheidung komme. Der Antrag des Ab- 
gerrdneten von Hennig gewährt, wenn er angenommen werden sollte — 
und in dieser Beziehung bin ich allerdings vorläufig anderer Meinung als 
der Abgeordnete Fries — eine gewisse Decke, um hinterdrein sagen zu 
können: wir sind sehr wohl einverstanden gewesen mit allen diesen Forde- 
wungen, und wir haben sie vertheidigt und werden sie vertheidigen, notabene 
in solchen Augeublicken, wo bei uns die Mittel nicht liegen, die Sache 
kurchzusetzen; im entscheidenden Momente aber, wo es allein möglich ist, 
—7 
  
) St. B. S. 116 l. u.
	        
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