Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

258 Vertrag mit Baden und Hessen. 
auf diese Dinge ausdehnen, aber wir wollen gleichzeitig für die künftige Ge- 
setzzebung einen Riegel vorschieben, damit kein Mißbrauch getrieben werden 
kann. Ich habe dem, was der Herr Präsident des Bundeskanzler-Amts nach 
dieser Richtung hin gesagt hat, kaum noch etwas hinzuzufügen, aber ich 
möchte Ihnen noch einen audern Grund geltend machen. Sie haben gar 
kein Recht zu einem solchen Zusatz in diesem Augenblick, meine Herren; wir 
beschließen erst darüber, daß diese Dinge zur Kompetenz des Reichstages des 
erweiterten Deutschen Bundes gestellt werden sollen, und erst wenn dies Ge- 
setz geworden ist, erst wenn es durch die verfassungsmäßigen Instanzen ge- 
laufen ist, (Widerspruch) dann werden wir überhaupt in der Lage sein, ma- 
teriell über diese Dinge zu beschließen. Denn, meine Herren, der Reichstag 
des Norddeutschen Bundes, der wir jetzt sind, der hat gar keine Kompetenz, 
über diese Dinge zu beschließen. (Ahal) Ja, meine Herren, Sie sagen 
Ahal Wo steht denn, daß der Norddeutsche Reichstag bis jetzt befugt ist, 
Grundsätze auszusprechen über Presse, Vereins= und Versammlungsrecht, was 
bis dahin gar nicht zu unserer Kompetenz gehört? Sind wir deun wirklich 
befugt, so ohne weiteres unsere Kompetenz auszudehnen, bevor wir einmal 
erfahren haben, ob die Landesvertretung in Würtemberg und Baiern über- 
haupt ihre Zustimmung zu dieser Kompetenzerweiterung geben? Und ich meine, 
Sie sollten konstitutionell genug sein, sich selbst zu sagen, daß wir bis dahin 
nur ein Projekt vor uns haben, auf Grund dessen wir nach meiner Ueber- 
zeugung durchaus keine Kompetenz auszuüben befugt sind. Sehen Sie dech 
die andere Bestimmung durch, mit demselben Rechte hätte man zu jeder ein- 
zelnen Nummer der Norddeutschen Bundesrerfassung gleich in einer kleinen 
Parenthese sagen können: „hier darf das Gericht immer nur mit dieser 
Sauce gegessen werden“. Glauben Sie, daß di: irgend einen praktischen 
Nutzen gehabt hätte? Ich kann Ihnen versichern, daß auch meine politi- 
schen Freunde, wie ich, wenn diese Dinge demnächst in einem neuen Deutschen 
Reichstage vorkommen sollten, uns wahrlich nicht geniren würden zu stimmen 
nach unserer Ueberzeugung, Sie mögen diesen Zusatz machen oder meglassen. 
Und deßhalb möchte ich Sie dringend bitten, lassen Sie diese Zusätze, die 
doch zu nichts führen, fort; verzögern Sie unsere Diskussion nicht durch solche 
Dinge, die wir alle schon zu wiederholten Malen gehört haben. Und ich 
füge hinzu: Sie glauben selbst nicht, daß in Preußen, oder in den Nord- 
deutschen Bund jemals die Censur eingeführt werden wird, und namentlich 
der Abgeordnete Duncker sollte wenigstuns den zweiten Theil seines Antrages 
unbedingt fortlassen, denn sonst verstehe ich wirklich nicht, wie er uns neulich 
seine große Rede halten konnte über die Beschränkung des Vereins= und 
Versammlungsrechts, welche in den Norddeutschen Bundesgesetzen bereits ihre 
genügende Garantie finden. Warum immer wieder auf diese zurückkommen 
und uns wie unmündige Kinder behandeln, warum immer den einen Reichstag 
dem folgenden ein kleines Leitseil anlegen lassen, damit er die Wege wan- 
delt, die ihm wünschenswerth erscheinen?! Deßhalb bitte ich Sie, lassen
	        
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