Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Verfassang. Art. 4, Ziff. 16. Lasker. 259 
Sie uns die Diskussion nicht in die Länge ziehen, sondern lehnen Sie den 
Antrag einfach ab, und haben Sie das Vertrauen, es wird auch ferner ge- 
schehen, was recht ist. 
asker (Meiningen II.)“): Der Herr Wagener giebt uns hier eine Lektion, 
nicht lange Debanen zu führen und folgt ihr selbst nicht. Er wird die Frei- 
beit der Diskussion gestatten müssen in demselben Maße, in welchem er 
selbst ron ihr Gebrauch gemacht hat. Und wenn ich auch nicht mit der 
neuen kulinarischen Redeweise wetteifern will, welche heute hier so oft wie- 
derkehrt, so wird mir vielleicht gestattet sein, einige alte Wahrheiten zu mie- 
derbelen. Dem Eifer des Herrn Abgeordneten Hirsch, daß wir durch die 
Ausdehnung der Kempetenz ohne die Schutzmittel, welche der Herr Abgeord- 
nete Duncker vorschlägt, der höchsten Gefahr uns aussetzen, kann ich nicht 
beistimmen, sondern ich wiederhole, was ich vorgestern bereits gesagt habe, 
daß ich das volle Zutrauen zum Deutschen Reichstage der Zukunft und zur 
Bundeegesetzgebung hege, daß sie nicht zurückgehen wird hinter die Linie, 
welche bereits in Preußen und in den einzelnen Ländern neuerdings festge- 
fiellt itt. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Hirsch sich zu erinnern an einen 
Vorfall, bei welchem wir gemeinsam gewirkt haben, er als Angeklagter und 
ich als Vertheidiger, in welchem die gegenwärtig in Preußen giltigen Be- 
stimmungen des Antrages Duncker durchaus nicht geschützt haben gegen die 
aufälligste Beschränkung der Preßfreiheit. Nicht in wenigen allgemeinen 
Sätzen liegt der Schutz der Preßfreiheit; läge er in den von Herrn Duncker 
beantragten Vorschriften, so würden wir in Preußen wahre Preßfreiheit be- 
site, während wir sie in Preußen neben den Grundrechten entbehren. Besse- 
zun Schutz für die vollständige Ausführung der Preßfreiheit erwarten wir 
ren einem Bundesgesetz, welches wir hoffentlich in der nächsten Zeit bekom- 
men werden, nämlich von der Strafprozeßordnung. Für solche festere Ga- 
ranticen müssen wir jetzt schon den Reichstag und die Gesetzgebung des 
Bundes anrufen, weil wir sie sicher in Preußen nicht erlangen wegen des 
Herrenhauses, für welches der Herr Abgeordnete Windthorst so sehr begeistert 
it. (Heiterkeit.) Also, meine Herren, ich bin außer Sorgen; in allen Fra- 
den der Freiheit ist für mich die Gesetzgebung des Bundes eine höhere Ap- 
rellationsinstanz, wenn ich in den einzelnen Staaten auf unüberwindliche 
Hindernisse stoße, und deswegen nehme ich, ob der Zusatz des Herrn Duncker 
genehmigt wird oder nicht, auch im Interesse der Vereins= und Preffreiheit 
die Ausdehnung der Kompetenz an. Ich will dem Herrn Abgeordneten 
Hirsch ugeben, daß die Regierungen unter einander diese Ausdehnung der 
Kemretenz vielleicht in ihrem Interesse beabsichtigen, soweit ihr Interesse 
entfernt in von dem Interesse des Volkes und soweit sie die Preßfreibeit 
mehr eingeschränkt wünschen. Aber dann befinden wir uns in einem Falle, 
*!) St B. S. 119 I1 m. 
17“
	        
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