III. Heitrittsvertrag Kuierns.
1) Vertrag vom 23. November 1870.
Ziff. II. Abänderungen der Verfassung.
II. §F. 1.
Lasker'): Zu dem 8 1 der Nr. II. wünschte ich die Erklärung zu
deren, daß darunter verstanden ist, daß auch die Einleitung zur Norddeut-
schen Bundesverfassung mit aufgenommen ist und nicht blos der übrige Tert,
der mit Artikel 1 beginnt.
Präsident des Bundeskanzler-Amts Staatsminister Delbrück“): Ich
kann konstatiren, daß es die Absicht gewesen ist, unter der Verfassung des
Bundes, wie sie hier in Nr. II. im Eingang allegirt ist, nicht blos die ein-
zelnen Verfassungsartikel sondern auch den Eingang zu begreifen.
II. §& 4.
Dr. Wehrenpfennig"“’'): Meine Herren, bei der gestrigen Berathung
des Artikels 78 bemerkte der Herr Präsident des Bundeskanzler-Amts, daß
die Zweidrittel-Majorität schon deshalb in der neuen Verfassung keinen rechten
Platz finde, weil in dem verstärkten Bundesrath Preußen die alte Stimmen=
zahl, also nicht wie früher über ein Drittel der Stimmen habe. Ich erkenne
die Richtigkeit dieses Einwandes vollkommen an, habe sie auch früher bereits
bemerkt, und würde sehr gern in dieser Richtung irgend einen Antrag einge-
bracht haben, wenn unter den vorhandenen Verhältnissen dies nicht voll-
ständig nutzlos wäre. Eines aber, meine Herren, glaube ich, darf doch hier
bei diesem Paragraphen den Partikularisten im Süden gegenüber hervorge-
beben werden, daß nämlich Preußen, indem es sich auf dieses Stimmenver=
bälmiß im Bundesrath einläßt, ein großes Opfer bringt, meiner Meinung
nach ein größeres, als es jemals gebracht hat bei der Bildung und Ent-
wickelung des Zollvereins durch seine Uneigennützigkeit gegenüber den privile-
gium= und präcipuumsüchtigen Einzelstaaten.
) St. B. S. 140 I. g. m. Damit begann die 9. Sitzung vom 8. Dezember 1870.
St. B. S. 140 U im
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Auce#tallen 111.
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