Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

306 Vertrag mit Balern. 
II. § 6. 
In diesein § wird die neue Fassung des Artikels 7 der Verfassung 
(s. oben bei der Verhandlung über den hessisch-badischen Vertrag, vielmehr 
die demselben beigefügte Verfassungsredaction) formulirt’. 
Präsident des Bundeskanzler-Amts Staatsminister Delbrück“’): Meine 
Herren, erlauben Sie mir in Beziehung auf diesen Satz, in welchem das 
Wort „Würtemberg“ vorkommt, zunächst Etwas nachzutragen, was ich zu 
Nr. I dieses Vertrages bemerken wollte; ich wurde nicht rechtzeitig darauf 
aufmerksam, daß er zur Berathung stand. Es ist die Bemerkung die, daß 
ich zu konstatiren habe, daß die drei süddeutschen Staaten Würtemberg, 
Baden und Hessen zu dem Ihnen zur Berathung heute vorliegenden Ver- 
trage nebst Schlußprotokoll ausdrücklich und urkundlich ihre Zustimmung er- 
klärt haben. Ich bemerke das, weil bei Gelegenheit der Generaldiskussion 
von dem Herrn Abgeordueten für Meppen darauf aufmerksam gemacht war, 
daß in dieser Beziehung noch in dem Ringe, um den es sich handelt, eine 
kleine Lücke vorhanden sei. Zur Sache selbst glaube ich aus den Erörterungen, 
welche speciell über diesen sogenanmten diplomatischen Ausschuß bereits in der 
Generaldiskussion stattgefunden haben, die Motive hinlänglich entnehmen zu 
können, aus welchen die Streichung der bezüglichen Bestimmung im § 6 
Nr. II des Vertrages beantragt wird. Ich glaube, daß es nothwendig ist, 
mit einigen Worten auf die Sache selbst hier zunächst einzugehen, und, um 
diese Bestimmung klar zu machen, etwas ausführlicher das zu entwickeln, was 
ich bei der Einleitimg der vorliegenden Anträge nur kurz andeutete. Es 
liegt in der Natur eines Bundesverhältnisses, wie es der Norddeutsche Bund 
war, und wie es der Deutsche Bund sein wird, daß diejenige Macht, welcher 
die völkerrechtliche Vertretung des Bundes nach Außen und die Leitung der 
allgemeinen Politik des Bundes verfassungsmäßig zusteht, — daß diese Macht 
in Beziehung auf die wichtigeren Fragen der allgemeinen Politik sich in 
fortwähreuder Fühlung erhalte mit ihren Bundesgenossen. Es ist das bieher 
im Norddeutschen Bunde unnnterbrochen geschehen. Die Herren, die hier 
vorn auf diesen Bänken sitzen, werden vielleicht gelegentlich gesehen haben, 
daß, wenn der Herr Bundeskanzler hier saß und der Herr Staatsminister 
von Friesen neben ihm, und dann die Mappe vom Auswärtigen Ministcrium 
kam, die Berichte und Depeschen von Hand zu Hand gingen. (Zustimmung, 
Heiterkeit.) In dieser Weise war der Verkehr freilich nur möglich, wenn 
beide Herren hier neben einander im Bundeorathe saßen, — er ist aber nicht 
bloß beschränkt gewesen auf dieses zufällige Zusammensitzen, sondern er hat 
fortdauernd stattgefunden durch das Organ des preußischen Gesandten in 
  
„ S. oben S. 266. 
Sit. B. S. 140 r. o.
	        
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