Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

318 Vertrag mit Baiern. 
nur wieder mit dem tiefen Bedauern thun, daß der Widerstand Baierns 
uns nöthigt, um unser deutsches Einheitswerk nicht scheitern zu lassen, eine 
derartige in keiner Weise gerechtfertigte Bestimmung anzunehmen. 
Grumbrecht (Harburg)“): Meine Herren, ich kann mich doch nicht ent- 
schließen, Angesichts dieser Erklärung von dem Antrage zurückzustehen. Ich 
habe besondere Veranlassung genommen, mich mit der baierischen sogenann- 
ten Socialgesetzgebung einigermaßen eingehend noch in den letzten Tagen zu 
beschäftigen, und daraus ersehe ich, daß dieselbe im Wesentlichen von der 
unsrigen gar nicht abweicht, und daß, wenn die baierische Bevölkerung — 
d. h. die nicht urtheilöfähige — damit unzufrieden ist, sie aus demselben 
Grunde unzufrieden ist, aus dem die Bevölkerung der Provinz Haunover 
mit dem Gesetz über den Unterstützungswohnsitz unzufrieden sein mag. 
Meine Herren, ich will nicht über die Frage selbst diskutiren, denn für die 
Meisten wird der Entschluß feststehen, nachdem der Herr Präsident des 
Bundeskanzler-Amts die Gefahr hervorgehoben hat, die aus der Ablehnung 
dieser Bestimmung herrergeht. Für mich ist diese Gefahr nicht vorhanden, 
und ich kann mich nicht bei allen Punkten entschließen, darauf Räücksicht zu 
nehmen. Denn wir müssen doch berücksichtigen, daß wir auch Mitpacis- 
centen sind, (Sehr richtig! links) und wenn wir irgendwie eine Stimme gel- 
tend machen, diese auch Berücksichtigung verdienen muß. (Zustimmung links.) 
Ich gebe zu, daß der Herr Bundeskanzler nicht im Stande gewesen ist, eine 
Fgünstigere Eutscheidung der königlich baierischen Regierung herbeizuführen: 
aber folgt denn dann daraus, daß keine günstigere Entscheidung herbeigeführt 
werden kann, wenn wir unser Votum in die Waagschale werfen, — weun der 
Herr Bundeskanzler sagen kann: ich habe beim Reichstage diese Bestimmung 
nicht durchsetzen können —, und wenn dann an die baierische Regierung die 
hochwichtige Frage herantritt, ob sie sich nun zu dem Gintritt in den Bund 
entschließen will oder nicht. Das ist doch auch zu enwägen, sonst sehe ich 
überhaupt nicht ein, weshalb wir noch über den ganzen Vertrag verhandeln. 
(Sehr gut! links.) Wenn wir bei den billigsten Ansprüchen, bei Ansprüchen, 
die keineswegs Empfindlichkeiten verletzen können, die uur reale Grundlagen 
haben, keine ideale, keine Ehrenrechte betreffen, sondern eben nur rein principiell 
erferderlich sind, um den Bund würdig auszustatten, — wenn wir bei sol- 
chen Bestimmungen solche Gründe gelten lassen sollen, dann kann man ein- 
fach nur Ja sagen. Ich kann mich dazu nicht entschließen. (Bravo! links.) 
Lasker“): Ich möchte den baierischen Ministern vor der Geschichte 
nicht den Ruhm rauben, welchen der Abschluß des Vertrages ihnen ein- 
bringt; und so muß ich denn hier einen kleinen Beitrag dazu geben, daß in 
–—– — 
) 
* 
. B. 144 r. u. 
B. S. 145 l. g. u. 
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