332 Vertrag mit Baiern.
das Kriegswesen wurde — mit besonderer Beziehung auf die Festungen —
noch Nachfolgendes vereinbart:
§ I.
Baiern erhält die Festungen Ingolstadt und Germersheim, sowie die
Fortifikationen von Neu-Ulm und die im bairischen Gebiete auf gemein-
same Kosten etwa künftig angelegt werdenden Befestigungen in vollkommen
vertheidigungsfähigem Stande.“
Tasker'): Es thut mir wirklich leid, daß ich den Herrn Präfidenten
des Bundeskanzler-Amts wieder mit einer Frage belästigen muß. Es wird
hier über das Festungsvermögen stipulirt. —
Fräsident: Das ist erst der § 2
Lasker: Ich rede von der Gesammtheit des Artikels XIV. Es ist
schwer, einen von den andern Paragraphen zu treunen; der ganze Artikel
XIV. handelt von der Auscinandersetzung und Verwaltung des künftigen
Festungsvermögens. Ich möchte nun die Zusicherung erhalten, daß dieser
Abschnitt sich nur beschäftigt mit dem juristischen Eigenthumsverhältnisse,
nicht aber mit der Inspektion und denjenigen Einrichtungen, welche durch
die sogenannte süddeutsche Bundesfestungs-Kommission geschaffen worden
sind. Diese Kommission galt ehedem als eine Art von nationaler Insti-
tution, und ich glaube, daß sie neben dem Bunde, der gegenwärtig ge-
schlossen wird, nicht ferner ihre Existenz behaupten kann; ich halte sic für
stillschweigend beseitigt durch das gegenwärtige Bundcsverhältniß, möchte
aber ein Mißverständniß darüber nicht aufkommen lassen.
Präsident des Bundeskanzler-Amts Staatsminister Delbrück ): Meine
Herren, ich kann auf Grund des ausdrücklichen Einverständnisses sämmt-
licher kontrahirenden Theile erklären, daß die Bezugnahme, welche in
Nr. XIV. des Schlußprotokolls auf die Uebereinkunft vom 6. Juli 1869
enthalten ist, lediglich die Eigenthumsverhältnisse an dem mobilen Festungs=
material regelt und nicht die an dieses Eigenthumsverhältniß angeknüpften
Organe, insbesondere also nicht diese Festungskommission und Inspektion
aufrecht erhält.
Migqunuel““). Meine Herren, mir ist diese Bestimmung in § 2, daß
nämlich das immobile Material in das ausschließliche Eigenthum Baierns
übergehe, vorzugsweise um deßwillen etwas bedenklich geworden, weil man
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