Verfassungs-Aenderung:
„Kaiser“ und „Reich“.
Am Schlusse der 9. Sitzung vom 8. December 1870 hatte der Präsident
des Bundeskanzleramts Staatsminister Delbrück folgende Eröffnung’) ge-
macht:
Meine Herren, ich habe dem Reichstage mitzutheilen, daß beute in dem
Norddeutschen Bundesrath ein Antrag eingebracht ist, welcher dahin geht,
im Einverständniß mit den Bevollmächtigten der süddeutschen Staaten in
die Bundesverfassung diejenigen Aenderungen einzutragen, welche in Volge
der von Sr. Majestät dem Könige von Baiern an Se. Majestät den König
von Preußen gestellten, inzwischen von der ganz überwiegenden Mehrzahl
aller betheiligten Souveräne, — in diesem Augenblicke vielleicht schon von
sämmtlichen, — mit zustimmenden Erklärungen begrüßten Aufforderung, in der
äußern Bezeichnung der Präsidialmacht sowohl, als des Bundes erforderlich
sind. Dieser Antrag wird morgen früh zur BVerathung im Bundesrathe
kommen, und wie ich voraussetzen darf, wird die nothwendige Verhandlung
mit den Bevollmächtigten der süddeutschen Staaten ebenfalls morgen zu
Ende geführt werden können. Ich habe mir vorzubehalten, das Ergebniß
dieser Berathung dem Hohen Hause vorzulegen, ich habe aber nicht erman-
geln wollen, schon heute diese Mittheilung hicr zu machen. (Bravo!l)
Bei Beginn der 10. Sitzung vom 9. Dezember 1870 machte sodann
der Präsident Dr. Himson dem Reichstage folgende Eröffnung’):
Ich habe in diesem Augenblick folgende Zuschrift des Herrn Bundes-
kanzlers erhalten.
„Berlin, den 9. Dezember 1870.
Ew. beehre ich mich die ganz ergebenste Mittheilung zu machen,
daß der Bundesrath des Norddeutschen Bundes im Einverständniß
mit den Regierungen von Baiern, Würtemberg, Baden und Hessen
beschlossen bat, dem Reichstage des Norddcutschen Bundes folgende
Abänderungen der Verfassung des Deutschen Bundes (Nr. 6 der
Duucksachen) zur verfassungsmäßigen Zustimmung vorzulegen:
1. Im Eingang der Bundesverfassung ist an Stelle der Worte: „Dieser
Bund wird den Namen Deutscher Bund führen“, zu setzen: