Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Verfassungs-Aenderung: 
„Kaiser“ und „Reich“. 
Am Schlusse der 9. Sitzung vom 8. December 1870 hatte der Präsident 
des Bundeskanzleramts Staatsminister Delbrück folgende Eröffnung’) ge- 
macht: 
Meine Herren, ich habe dem Reichstage mitzutheilen, daß beute in dem 
Norddeutschen Bundesrath ein Antrag eingebracht ist, welcher dahin geht, 
im Einverständniß mit den Bevollmächtigten der süddeutschen Staaten in 
die Bundesverfassung diejenigen Aenderungen einzutragen, welche in Volge 
der von Sr. Majestät dem Könige von Baiern an Se. Majestät den König 
von Preußen gestellten, inzwischen von der ganz überwiegenden Mehrzahl 
aller betheiligten Souveräne, — in diesem Augenblicke vielleicht schon von 
sämmtlichen, — mit zustimmenden Erklärungen begrüßten Aufforderung, in der 
äußern Bezeichnung der Präsidialmacht sowohl, als des Bundes erforderlich 
sind. Dieser Antrag wird morgen früh zur BVerathung im Bundesrathe 
kommen, und wie ich voraussetzen darf, wird die nothwendige Verhandlung 
mit den Bevollmächtigten der süddeutschen Staaten ebenfalls morgen zu 
Ende geführt werden können. Ich habe mir vorzubehalten, das Ergebniß 
dieser Berathung dem Hohen Hause vorzulegen, ich habe aber nicht erman- 
geln wollen, schon heute diese Mittheilung hicr zu machen. (Bravo!l) 
Bei Beginn der 10. Sitzung vom 9. Dezember 1870 machte sodann 
der Präsident Dr. Himson dem Reichstage folgende Eröffnung’): 
Ich habe in diesem Augenblick folgende Zuschrift des Herrn Bundes- 
kanzlers erhalten. 
„Berlin, den 9. Dezember 1870. 
Ew. beehre ich mich die ganz ergebenste Mittheilung zu machen, 
daß der Bundesrath des Norddeutschen Bundes im Einverständniß 
mit den Regierungen von Baiern, Würtemberg, Baden und Hessen 
beschlossen bat, dem Reichstage des Norddcutschen Bundes folgende 
Abänderungen der Verfassung des Deutschen Bundes (Nr. 6 der 
Duucksachen) zur verfassungsmäßigen Zustimmung vorzulegen: 
1. Im Eingang der Bundesverfassung ist an Stelle der Worte: „Dieser 
Bund wird den Namen Deutscher Bund führen“, zu setzen:
	        
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