Schluß der zweiten außerordentlichen Sesston. 371
Die vorgeschlagene Adresse"’) lautete:
Allerdurchlauchtigster, großmächtigster König,
Allergnädigster König und Herr!
Auf den Ruf Ew. Majestät hat das Volk um seine Führer sich
geschaart und auf fremden Boden vertheidigt es mit Heldenkraft
das frevelhaft herausgeforderte Vaterland. Ungemessene Opfer
fordert der Krieg, aber der tiefe Schmerz über den Verlust der
tapferen Söhne erschüttert nicht den entschlossenen Willen der
Nation, welche nicht eher die Waffen ablegen wird, bis der Friede
durch gesicherte Grenzen besser verbürgt ist gegen wiederkehrende
Angriffe des eifersüchtigen Nachbarn.
Dank den Siegen, zu denen Ew. Majestät die Heere Deutsch-
lands in treuer Wassengenossenschaft geführt hat, sieht die Nation
der dauernden Einigung entgegen.
Vereint mit den Fürsten Deutschlands naht der Norddeutsche
Reichstag mit der Bitte, daß es Ew. Majestät gefallen möge, durch
Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen.
Die deutsche Krone auf dem Haupte Ew. Majestät wird dem
wieder aufgerichteten Reiche deutscher Nation Tage der Macht, des
Friedens, der Wohlfahrt und der im Schutze der Gesetze gesicherten
Freiheit eröffnen.
Das Vaterland dankt dem Führer und dem ruhmreichen Heere,
an dessen Spitze Ew. Majestät heute noch auf dem erkämpften
Siegesfelde weilt. Unvergessen für immer werden der Nation die
Hingebung und die Thaten ihrer Söhne bleiben. Möge dem Volke
bald beschieden sein, daß der ruhmgekrönte Kaiser der Nation den
Frieden wiedergiebt. Mächtig und siegreich hat sich das vereinte
Deutschland im Kriege bewährt unter seinem höchsten Feldherrn,
mächtig und friedliebend wird das geeinigte Deutsche Reich unter
seinem Kaiser sein.
Bei namentlicher Abstimmung wurde die Adresse mit 191 gegen 6
eiimmen angenommen) worauf beschlossen ward, die Adresse durch eine
de#tation von 30 durch das Loos bestimmten Mitgliedern Sr. Majestät dem
kinige im Hauptguartier zu Versailles zu überreichen)
Am 18. Dezember 1870 hatte die Audienzt) im großen Saale
*) Drucks. Nr. 37.
*“) St. B. S. 184 L g. c.
St. B. S. 144 r. m.
4) Der offizielle Bericht der Deputation wurde als besondere Beilage dem Stenogr.
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