II. Kammer. Eckhard. 391
beben ist noch die Bestimmung, wonach der Bund, in Anbetracht der
Leistungen der baierischen Regierung für seinen diplomatischen Dienst durch
die — ron Baierm als Vorrecht in Anspruch genommene — Bereitstellung
ihrer Gesandtschaften und in Ewwägung des Umstandes, daß an denjenigen
Orte, in welchen Baiern eigene Gesandtschaften unterhalten wird, die Ver-
tretung der baierischen Angelegenheiten dem Bundesgesandten nicht obliegt,
die Verpflichtung übernimmt, bei Feststellung der Ausgaben für den diplo-
matischen Dienst des Bundes der baierischen Regierung eine angemessene
Vergütung in Anrechnung zu bringen; über Festsetzung der Größe solle
weitere Vereinbarung vorbehalten bleiben. Ich will hoffen, daß diese Ver-
einbarung dem deutschen Bunde nicht viel Kopfzerbrechens machen, und daß
in nicht allzulanger Zeit die baierischen Kammern mit einem Gesandtschafts-
wesen ganz aufräumen werden, das lediglich zur Unterbringung einer privi-
legirten Klasse von Personen dient und dem Allgemeinen nichts einträgt,
als ein erhöhtes Budget. Es wird sicherlich die Zeit nicht mehr ferne sein,
wo wir nur noch deutsche Gesandte kennen und ihres mächtigen Schutzes
uns erfreuen. Der stellrertretende Vorsitz im Bundesrathe, den Sachsen
bieher nach einer taktvollen Uebung Preußens führte und der in gleicher
Beise an Baiern, als den größten Bundesstaat übergegangen sein würde,
wurde von diesem als ein Recht in Anspruch genommen und von Preußen
zugestanden. Hierher gehört ferner noch eine Reihe von Bestimmungen,
welche die baierische Militärverwaltung betreffen und weitere Beschränkungen
der Verfassung zu Gunsten Baierns enthalten. So sehr wir beklagen, daß
Baiern auf vielen wichtigen Gebieten über seine Größe und Machtstellung
weithinausgehende Löwenantheile sich vorbehielt, so halten wir es dennoch
— und darin war die Kommission einstimmig — für eine, wenn gleich
schwer zu erfüllende, patriotische Pflicht, auch zu dem baierischen Vertrags-
werke Ja zu sagen. Die Alles heilende Zeit wird auch hier ihre bessernde
Hand anlegen, und unsere Nachkommen haben voraussichtlich weniger, als
ibre Vorfahren an der Verfassung ihres Vaterlandes auszusctzen. — Doch auch
die Gegenwart hat ihre berechtigten Wünsche und ein solcher ist der Wunsch,
es möge die deutsche Centralgewalt in ihrer äußern Fonn die Gestaltung
annehmen, welche schon durch ihre Bezeichnung an die besten Zeiten der
deutschen Nation uns erinnert. Es soll wieder erstehen das deutsche Kaiser-
tbum, dessen Macht nach Außen die Feinde im Schach hält und dessen
Kraft im Innern die Staatsordnung befestigt. Der König von Preußen,
umter dessen siegreicher Führung der Erbfeind Deutschlands zu Boden ge-
worfen wurde, soll als erblicher Kaiser an die Spitze des deutschen Reiches
neten und es mögen unserer Nation wiederkehren die Tage der Größe und
der Wohlfahrt. Ich bin mit meiner Berichterstattung über die Verträge zu
Ende. — Ich habe Ihnen in großen Zügen die Aenderungen vorgeführt, die
in Folge des Eintritts der Südstaaten in das Deutsche Reich an der Ver-
fassung des Norddeutschen Bundes vorgenommen werden sollen. Erlauben