Weizel. von Freydorf. 413
weren, und zu diesem Zwecke sei der Ausschuß beschlossen worden. Es
wmde alsbald darauf hingewiesen, daß es keiner Aenderung der Verfassung
beürfe, um diesen Ausschuß beliebig zu verstärken und auch andere Staaten
in denselben einzuführen, daß schon nach bieheriger Uebung der Buudes-
lath die Befugniß gehabt habe, überhaupt alle gutfindenden Ausschüsse,
nich blos die in der Verfassung aufgeführten, selbst neu zu schaffen, noch
mehr also die vorhandenen zu ergänzen; zu aller Sicherheit sei es uns
aber gelungen, die ausdrückliche Bestimmung in den Vertrag aufnehmen
zu lassen, daß noch zwei weitere Wahlstimmen hirzu kommen, und zwar
sei dies geschehen am Vorabend vor Redners Abreise von Berlin, so daß
die Einbringung des Amendements iu den Reichstag nicht mehr möglich
gewesen und diese Bestimmung nun in den neu umgearbeiteten Entwurf
der Reichsverfassung aufsgenommen und dem erften Deutschen Reichstage
dorzelegt werde. Ferner habe der Herr Berichterstatter Anstoß genommen
an der Stellung, die der baierischen Diplomatie zugewiesen sei. Was die
recuniäre Seite betreffe, habe er sich schon im andern Hause ausgesprochen,
wie ihr keine Bedeutung zukomme. Diese Concession war eine Abschlags-
zahlung auf weitergehende, von Baiern bezüglich der Verwendung seiner
Dixlematie gemachte Ansprüche. Nun seien zwei Dinge möglich: entweder
werde sich die baierische Diplomatie der deutschen überall anschließen —
dann werde gegen die Stellvertretung Nichts einzuwenden sein —, oder
dieser Fall trete nicht ein — dann werde eben der deutsche Gesandte in
einem wichtigen Moment nicht auf seinem Posten fehlen oder sonst Vor-
lehrungen zu treffen wissen. Große Gefahr für die deutsche Politik sei
aus dieser Bestimmung nicht zu besorgen. Auch die weiter vom Herrn
Berichterstatter beanstandete Bestimmung, wornach 14 Stimmen jede Ver-
fassungsänderung verhindern können, sei eine Concession gegen abermals
viel weiter gehende Ansprüche Baierns, das, soweit er unterrichtet soi, ein
Veto gegen Verfassungsänderungen verlangt habe. Redner hat nach den
in seinem Amte und erst wieder jüngst in Versailles und Berlin gemachten
Erfahrungen keine große Besorgniß, daß sich die drei Königreiche, die
allerdings diese 14 Stimmen ausfüllen, zu irgend einer gemeinsamen
Tction vereinigen werden. Irgendwie eine Beschränkung der Möglichkeit
den Verfassungsänderungen einzuführen, diese zu erschweren, erscheine übri-
gens doch wohl nothwendig, wenn man sich erinnere, daß im Reichstag
selbst die einfache Majorität dafür entscheide, während sonst in den meisten
deutschen Verfassungen eine Mehrheit von oder 1 der Stimmen dazu
erfordert werde. Der Herr Graf von Berlichingen habe dem Südbund
eine Thräne nachgeweint. Redner kaun verfichern, daß derselbe wenigstens
in dieser einen Beziehung mit den Wünschen und der Politik der gefallenen
Dyuastie in Frankreich zusammentraf, der er doch keine Thräne nachweine.
Rerner freut sich übrigens, mit dem Herrn Grafen in Folge seines Votums
vorübergehend auf einem Boden zusammenzustehen, wenn dieser auch durch
eine andere Thüre hereingetreten. Leider gehen ihre Wege von da ab