Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Weizel. von Freydorf. 413 
weren, und zu diesem Zwecke sei der Ausschuß beschlossen worden. Es 
wmde alsbald darauf hingewiesen, daß es keiner Aenderung der Verfassung 
beürfe, um diesen Ausschuß beliebig zu verstärken und auch andere Staaten 
in denselben einzuführen, daß schon nach bieheriger Uebung der Buudes- 
lath die Befugniß gehabt habe, überhaupt alle gutfindenden Ausschüsse, 
nich blos die in der Verfassung aufgeführten, selbst neu zu schaffen, noch 
mehr also die vorhandenen zu ergänzen; zu aller Sicherheit sei es uns 
aber gelungen, die ausdrückliche Bestimmung in den Vertrag aufnehmen 
zu lassen, daß noch zwei weitere Wahlstimmen hirzu kommen, und zwar 
sei dies geschehen am Vorabend vor Redners Abreise von Berlin, so daß 
die Einbringung des Amendements iu den Reichstag nicht mehr möglich 
gewesen und diese Bestimmung nun in den neu umgearbeiteten Entwurf 
der Reichsverfassung aufsgenommen und dem erften Deutschen Reichstage 
dorzelegt werde. Ferner habe der Herr Berichterstatter Anstoß genommen 
an der Stellung, die der baierischen Diplomatie zugewiesen sei. Was die 
recuniäre Seite betreffe, habe er sich schon im andern Hause ausgesprochen, 
wie ihr keine Bedeutung zukomme. Diese Concession war eine Abschlags- 
zahlung auf weitergehende, von Baiern bezüglich der Verwendung seiner 
Dixlematie gemachte Ansprüche. Nun seien zwei Dinge möglich: entweder 
werde sich die baierische Diplomatie der deutschen überall anschließen — 
dann werde gegen die Stellvertretung Nichts einzuwenden sein —, oder 
dieser Fall trete nicht ein — dann werde eben der deutsche Gesandte in 
einem wichtigen Moment nicht auf seinem Posten fehlen oder sonst Vor- 
lehrungen zu treffen wissen. Große Gefahr für die deutsche Politik sei 
aus dieser Bestimmung nicht zu besorgen. Auch die weiter vom Herrn 
Berichterstatter beanstandete Bestimmung, wornach 14 Stimmen jede Ver- 
fassungsänderung verhindern können, sei eine Concession gegen abermals 
viel weiter gehende Ansprüche Baierns, das, soweit er unterrichtet soi, ein 
Veto gegen Verfassungsänderungen verlangt habe. Redner hat nach den 
in seinem Amte und erst wieder jüngst in Versailles und Berlin gemachten 
Erfahrungen keine große Besorgniß, daß sich die drei Königreiche, die 
allerdings diese 14 Stimmen ausfüllen, zu irgend einer gemeinsamen 
Tction vereinigen werden. Irgendwie eine Beschränkung der Möglichkeit 
den Verfassungsänderungen einzuführen, diese zu erschweren, erscheine übri- 
gens doch wohl nothwendig, wenn man sich erinnere, daß im Reichstag 
selbst die einfache Majorität dafür entscheide, während sonst in den meisten 
deutschen Verfassungen eine Mehrheit von oder 1 der Stimmen dazu 
erfordert werde. Der Herr Graf von Berlichingen habe dem Südbund 
eine Thräne nachgeweint. Redner kaun verfichern, daß derselbe wenigstens 
in dieser einen Beziehung mit den Wünschen und der Politik der gefallenen 
Dyuastie in Frankreich zusammentraf, der er doch keine Thräne nachweine. 
Rerner freut sich übrigens, mit dem Herrn Grafen in Folge seines Votums 
vorübergehend auf einem Boden zusammenzustehen, wenn dieser auch durch 
eine andere Thüre hereingetreten. Leider gehen ihre Wege von da ab
	        
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