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einfügen — das sind die Errungenschaften, die der deutschen Nation
nach langen äußeren und inneren Kämpfen, nach viel geübter nationaler
Entsagung, Demuth und Geduld entgegengebracht werden, und man muß
darnach wohl fragen: Welche Nation dürfte solches Angebet mit abweh-
render Hand zurückweisen, ohne sich dem gerechten Vorwurfe auszusetzen,
daß sie für den Beruf, als Nation zu gelten, ihren Platz als solche, allen
Gegnern zum Tretz, zu behaupten, und die ihr gewordene Aufgabe zu er-
jüllen. — unfähig sei.) Für das Großherzogthum Hessen hat die Annahme
der Verträge überdies die besondere Bedeutung, daß in Folge derselben die
seitherige staatsrechtliche Doppelstellung seiner Gebietstheile nördlich und
südlich des Maines beseitigt wird. Ueber die Frage: ob die Aufrechter-
baltung dieser Doppelstellung im nationalen, wie im speciellen Landesin-
terersse wünschenswerth, ob sie, abgesehen hiervon, auf längere Dauer auch
nur möglich sein werde, waren die Ansichten im Großherzogthum, insbe-
sendere auch in dieser Kammer, seither verschieden. Die Minorität der
Kammer war der auf dem XIX. Landtage (cf. XIX. Landtag Prot.
B. III. S.3—7 7) vertreteuen Meinung, daß die Verfassung des Nord-
deutschen Bundes das bundesstaatliche Princip nicht himeichend wahre
und daß Verhandlungen mit Preußen zur Herbeiführung einer bundesstaat-
lichen Einigung unter allen Umständen nur im Vereine mit sämmtlichen
süddeutschen Staaten zu eröffnen oder doch vor dem Betreten anderweiter
Wege zu versuchen seien. Die Majorität richtete dagegen an die Gr. Re-
gierung das Ersuchen: „wegen Ausdehnung des Norddeutschen Bundes
auf alle süddeutsche Staaten, jedenfalls aber wegen Eintritts des gesammten
Greßherzogthums in den Norddeutschen Bund, mit der Königlich
Preußischen Regierung sofort in Verhandlung zu treten“. Auf dem XXN.
Landtage wurden Anträge in ähnlichem Sinne, auf den Eintritt des ge-
sammten Großherzegthums in den Norddeutschen Bund gerichtet, gestellt,
und es hatte sich die Majorität des berichtenden Ausschusses bezüglich ihrer
zu dem von dem dermaligen Berichterstatter fermulirten Antrage geeinigt:
das von der Majorität des XIX. Landtags beschlessene Ersuchen an die
Gr. Regierung für jeden Zeitpunkt aufrecht zu erhalten, in welchem
Verhandlungen wegen Eintritts des gesammten Großherzogthums in den
Norddeutschen Bund mit Aussicht auf Erfolg eröffnet werden könnten.
Dieser Antrag war seither in der Kammer nicht zur Berathung gelangt,
rud zwar — wiie der Berichterstatter annehmen zu dürfen glaubt —
vorwiegend aus dem Grunde, weil gerade die Anhänger der in dem An-
trage vertretenen Ansicht unter den seitherigen Verhältnissen eine Dio—
cussion und Beschlußfassung über denselben der Sache nicht für förderlich
erachteten, so daß wenigstens gerade von dieser Seite ein Verlangen, den Antrag
auf die Tagesorduung zu setzen, nicht weiter nusgesprochen wurde. Wie
dem aber auch sein möge — die zwieträchtige Frage: ob die Anhänger
oder ob die Gegner der auf einen Eintritt des gesammten Großherzog-