476 Hefsen. Verhandlungen der zweiten Kammer.
Hallwachs“): Es ist von Seiten Sr. Erzellenz des Herrn Minister-
präsidenten vorhin erwähnt worden, daß in Folge einer weiteren Vereinba-
rung der Art. 68 der Verfassung eine weitere Modifikation erlitten hat,
und es verstebt sich meines Erachtens von selbst, daß sich der Zustimmungs-
antrag des Ausschusses auch hierauf erstreckt.
J. K. Hoffmann’): Mit Rücksicht auf die Fragestellung bei der Ab-
stimmung wollte ich nur bitten, daß die Modifikation, insoweit sie den
Art. 68 der Verfassung angeht, noch einmal genau präzisirt wird.
Ministerialrath Reidhardt"“) Meine Herren, die Sache ist einfach die:
durch ein besonderes Protokoll ist am 15. November d. J. in Versailles sti-
Fulirt worden, daß, wenn in Bezug auf den Art. 68 der Verfassung, welcher
die Erklärung des Kriegszustandes von Seiten des Bundesfeldherrn in ein-
zelnen Bundesstaaten betrifft, einem anderen deutschen Staate eine Nachgabe
gemacht würde, diese auch Baden und Hessen zu gut kommen solle. Da
nun inzwischen Baiern die Zusicherumng erhalten hat, auf welche zunächst der
Herr Abgeordnete Dumont aufmerksam machte, so ist selbstrerständlich, daß
diese Zusicherung auch für die gedachten beiden anderen Süddeutschen
Staaten gilt.
Ministerpräsident Frhr v. Dalwigs T): Es war damals unser Wunsch
daß der ganze erste Theil des Art. 68 — wir verhandelten gemeinsam mit
Baden und Würtemberg — wegfallen und blos die Bestimmung bleiben
möchte, wonach die Frage von der Grklärung des Belagerungs= und Kriegs-
zustandes demnächst durch ein eigenes Gesetz geregelt werden soll. Der Stiich
war nicht zu erreichen, dagegen wurde uns zugesagt, daß, wenn einem anderen
Staate in der vorliegenden Frage eine Konzession gemacht würde, diese auch
für uns gelten solle. Da nun Baiern inzwischen diese Konzession erhalten
hat, so gilt dieselbe selbstrerständlich auch für uns.
K. J. Hosmann: Wir hören hier, daß noch Nebenstipulationen
getroffen sind, die uns nicht rorliegen. Ich bitte darum, daß der Kammer
auch noch die Frage beantwortet wird: sind noch weitere Nebenstipulationen
getroffen worden als diese?
Ministerpräsident Frhr. v. Dalwigk: Nein! Die fragliche Verabredung
mußte damals als eine geheime behandelt werden, weil die Verhandlungen
*) S. 71.
*) S. 71 o.
*“#) S. 71 m.
4) S. 71 g. u.