Abstimmung. Neidhardt. Dalwigk. Erste Kam Krug. 479
baltenen Bundesgesetzes vorzulegen; es dürfte hiernach nicht angezeigt sein,
über diesen Gegenstand noch eine ausführliche Debatte zu pflegen).
Ministerpräsident Frhr. v. Dalwigs: Es ist kaum nöthig, daß eine
Kage darauf gestellt wird, da wir uns im Besitze der fraglichen Zusicherung
kefinden. Ich konnte dem Ausschuß davon nur ganz vertraulich Notiz ge-
ben, weil damals die Verhandlungen mit Baiern noch nicht zu Ende geführt
waren und Preußen mit Recht Werth darauf legte daß die Sache nicht
rerzeitig bekannt werde.
B. Erste Kammer.
In der Sitzung vom 29. Dezember 1870 wurde Namens des Aus-
schusses mündlich Bericht erstattet wie folgt“):
Dr. Arug: Der von mir als Referent im Ausschuß erstattete Be-
richt konnte wegen Kürze der Zeit nicht mehr gedruckt werden, und erlaube
ich mir deßhalb denselben zu verlesen:
„Die wesentlichen Abänderungen, welche die Verfassung des nord-
kentschen Bundes in Folge der in rubro bezeichneten, den Ständen zur
derfassungsmäßigen Zustimmung mitgetheilten Vereinbarungen erleiden wird,
sind in dem Ausschußbericht der zweiten Kammer Beilage Nr. 435)
im Besentlichen aufgeführt. Durch die Verträge wird unter den contra-
birenden Staaten ein deutscher Bund geschlossen, welcher den Namen
„Deutsches Reich" führen und dessen Präsidium dem König von Preußen
auter dem Namen „Deutscher Kaiser“ zustehen soll.
Nach stattgehabter Berathung ist die zweite Kammer in ihrer Sitzung
vem 20. d. M. dem einstimmigen Antrag ihres Ausschusses:
den von Großherzoglichem Ministerium des Großherzoglichen Hauses
und des Aeußeren den Ständen vorgelegten Vereinbarungen sammt
deren nachträglichen Modifikatienen so weit erferderlich die ver-
fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen,
nit 40 gegen 3 Stimmen beigetreten.
Schon auf dem vorigen Landtage hatte die zweite Kammer dem dort
ren den Abgeordneten Herrn Goldmaun und Genossen auf den Eintritt
d Großherzogthums in den Norddeutschen Bund gestellten Antrag ent-
frrecend, den Beschluß gefaßt: die Großherzogliche Regierung zu ersuchen,
wegen Ausdehnung des Norddeutschen Bundes auf alle süddeutschen Staaten
setenfalls wegen Eintritt des ganzen Großherzogthums in diesen Bund
5 S. 14 u.
) Protokolle der I. Kammer. S. 634.
#) Vgl. oben S. 475.