Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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Verträge mit Baden und Hessen. 45 
Berollmächtigten, daß das Bundespräsidium schon bisher, nach Ver- 
nebmung des zuständigen Auoschusses des Bundesrathes, Bundes- 
kensulate errichtet habe, wenn eine solche Einrichtung an einem be- 
stimmten Platze durch das Interesse auch nur Eines Bundesstaates 
gebeten worden sei. Sie verbanden damit die Zusage, daß in diesem 
Sinne auch in Zukunft werde verfahren werden: 
zu Artikel 62 der Verfassung wurde verabredet, daß die Zahlung 
der nach diesem Artikel von Baden aufzubringenden Beiträge mit 
dem ersten Tage des Monats beginnen soll, welcher auf die An- 
ordnung zur Rückkehr der Badischen Truppen von dem Kriegs- 
zustande auf den Friedensfuß folgt; 
zu Artikel 78 der Verfassung wurde allseitig als selbstverständlich 
angesehen, daß diejenigen Vorschriften der Verfassung, durch welche 
bestimmte Rechte einzelner Bundesstaaten in deren Verhältniß zur 
Gesammtheit festgestellt sind, nur mit Zustimmung des berechtigten 
Bundesstaates abgeändert werden konnen; 
zu Artikel 80 der Verfassung war man in Beziehung auf 
das Gesetz, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtehofes 
für Handelssachen, vom 12. Juni v. J. darüber einig, daß eine 
entsprechende Vermehrung der Mitglieder dieses Gerichtshofes durch 
einen Nachtrag zu dessen Etat für 1871 in Vorschlag zu bringen 
sein werde. 
Es wurde ferner allseitig anerkannt, daß zu den im Norddeutschen 
Bunde ergangenen Gesetzen, deren Erklärung zu Gesetzen des Deutschen 
Bundes der Bundesgesctzgebung vorbehalten bleibt, das Gesetz vom 
21. Juli d. J., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militär- 
und Marinevenwaltung, nicht gehört, und daß das Gesetz vom 31. Maid. J. 
betreffend die St. Gotthard-Eisenbahn, jedenfalls nicht ohne Veränderung 
seines Juhalts zum Bundezgesetze würde erklärt werden können. 
Gegenwärtiges Protokoll ist vorgelesen, genehmigt und von den im Ein- 
gange genannten Bevollmächtigten in Einem, in das Archiv des Bundeskanzler= 
Amts zu 
Die 
gefunden. 
Berlin niederzulegenden Exemplare vollzogen worden. 
r. Bismarck. Jolly. v. Dalwigk. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) 
v. Friesen. v. Freydorf. Hofmann. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) 
Delbrück. 
(L. S.) 
Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat in Berlin statt-
	        
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