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Verträge mit Baden und Hessen. 45
Berollmächtigten, daß das Bundespräsidium schon bisher, nach Ver-
nebmung des zuständigen Auoschusses des Bundesrathes, Bundes-
kensulate errichtet habe, wenn eine solche Einrichtung an einem be-
stimmten Platze durch das Interesse auch nur Eines Bundesstaates
gebeten worden sei. Sie verbanden damit die Zusage, daß in diesem
Sinne auch in Zukunft werde verfahren werden:
zu Artikel 62 der Verfassung wurde verabredet, daß die Zahlung
der nach diesem Artikel von Baden aufzubringenden Beiträge mit
dem ersten Tage des Monats beginnen soll, welcher auf die An-
ordnung zur Rückkehr der Badischen Truppen von dem Kriegs-
zustande auf den Friedensfuß folgt;
zu Artikel 78 der Verfassung wurde allseitig als selbstverständlich
angesehen, daß diejenigen Vorschriften der Verfassung, durch welche
bestimmte Rechte einzelner Bundesstaaten in deren Verhältniß zur
Gesammtheit festgestellt sind, nur mit Zustimmung des berechtigten
Bundesstaates abgeändert werden konnen;
zu Artikel 80 der Verfassung war man in Beziehung auf
das Gesetz, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtehofes
für Handelssachen, vom 12. Juni v. J. darüber einig, daß eine
entsprechende Vermehrung der Mitglieder dieses Gerichtshofes durch
einen Nachtrag zu dessen Etat für 1871 in Vorschlag zu bringen
sein werde.
Es wurde ferner allseitig anerkannt, daß zu den im Norddeutschen
Bunde ergangenen Gesetzen, deren Erklärung zu Gesetzen des Deutschen
Bundes der Bundesgesctzgebung vorbehalten bleibt, das Gesetz vom
21. Juli d. J., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militär-
und Marinevenwaltung, nicht gehört, und daß das Gesetz vom 31. Maid. J.
betreffend die St. Gotthard-Eisenbahn, jedenfalls nicht ohne Veränderung
seines Juhalts zum Bundezgesetze würde erklärt werden können.
Gegenwärtiges Protokoll ist vorgelesen, genehmigt und von den im Ein-
gange genannten Bevollmächtigten in Einem, in das Archiv des Bundeskanzler=
Amts zu
Die
gefunden.
Berlin niederzulegenden Exemplare vollzogen worden.
r. Bismarck. Jolly. v. Dalwigk.
(L. S.) (L. S.) (L. S.)
v. Friesen. v. Freydorf. Hofmann.
(L. S.) (L. S.) (L. S.)
Delbrück.
(L. S.)
Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat in Berlin statt-