676 Baiern. Kammer der Abgeordneten.
Jahre 1818 segensreich wirken sehen, wenn diese Verfassung, die so vielfach
schon Dinge zurückgewiesen hat, die dem baierischen Volke nicht entsprachen,
in dieser ihrer Entwicklung eine so geringe Bedeutung in Ihren Augen baut,
wie kommt es denn, daß eine Verfassung auf einmal eine so hohe Bedeutung
gewinnt, welche in den Händen eines Mannes sich befindet, der den Ausspuch
gethan hat, daß er an juristischen Zwirnfäden nicht stolpere? Wenn die
baierische Verfassung uns nicht Schutz bietet, dann bietet uns die norddeursche
Verfassung diesen Schutz erst gar nicht, im Gegentheile, wir haben in dem
ganzen Gange der Geschichte jenes Staates, der die Verfassung gemackt und
eingeführt hat, in der Entwicklung dieses Staates haben wir nicht die geringtte
Bürgschaft dafür, daß er diese Verfassung als Mittel gelten läßt, um in
Dingen, wo man etwas Anderes durchsetzen will, etwa einen zweifelhaften
Buchstaben der Verfassung gegen die Regierungögewalt entscheiden zu lassen.
Aber man hat gemeint — das hat der Herr Referent der Minderbeit ge-
than — wir Baiern könnten doch wenigstens darin sicher sein, daß uns unser
Sonderrechte, wenn wir sie überhaupt behalten wollen, nicht entzogen werden
können ohne unsere Zustimmung; deun Baiem, hat es gebeißen, die baie-
rische Regierung hat hierin ein absolutes Veto. Es ist allerdings schon ver-
her bemerkt worden, daß dieses Veto der baierischen Regierung nicht schütz,
denn die baierische Regierung ist in der Lage, daß sie einfach ihren Bundes-
gesandten, ihren Bundesrath instruiren kann in dem Sinne, wie sie für gun
findet, und dann ist sie gegen jede Verantwortlichkeit gedeckt. Da hat mun
der Herr Referent der Minorität gemeint, das ginge nicht so; in diesem
Falle müßte die Regierung, auch die baierische Regierung den baierischen
Landtag fragen, und die Thätigkeit für Anfhebung der Sonderrechte Baieme,
diese Thätigkeit würde nicht in Berlin im Reichstage stattfinden, sendem
das sei Sache, sei die Aufgabe der baierischen Landesvertretung. Nun, meine
Herren, da wundert mich wieder Eines: Wenn der baierische Landtag schen
den eigenen Ministern gegenüber so unkräftig ist, wie man meint, wie sell
denn dieser baierische Landtag der Regierung, dem Ministerium gegenüber,
dem Norddeutschen Reichstage gegenüber jene Kraft haben, daß er die Er-
weiterung der Comxetenz des Norddeutschen Reichstages rerhindert und semit
eine Beseitigung der Sonderrechte unmöglich macht? Wenn der baierische
Landtag jene geringe Kraft hat, die man ihm beimessen zu müssen glaukt,
dann kann er auf eine solche Wirksamkeit nicht im Geringsten rechnen; aber
auch dann nicht, wenn er noch so kräftig wäre. Nichts schützt uns, meine
Herren, gegen die Erweiterung der Compxetenz des Reichstages. Sie baben
ja auch schon zum Theil jene Verhandlungen gelesen, die neulich in Berlin
stattgefunden haben, die wiederholten Aussprüche eines Delbrück, der es als
Sache der Zukunft erklärt, daß der Reichstag allmälig auch diejenigen Dinge
vereinige, die man jetzt nicht vereinbaren konnte; Sie haben ja gesehen, vie
kein Zweifel obwaltet, daß der Reichstag seine Comxetenz erweitern könne:
und daß er es thun wolle, meine Herren, dafür haben wir doch einen mebr