Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

676 Baiern. Kammer der Abgeordneten. 
Jahre 1818 segensreich wirken sehen, wenn diese Verfassung, die so vielfach 
schon Dinge zurückgewiesen hat, die dem baierischen Volke nicht entsprachen, 
in dieser ihrer Entwicklung eine so geringe Bedeutung in Ihren Augen baut, 
wie kommt es denn, daß eine Verfassung auf einmal eine so hohe Bedeutung 
gewinnt, welche in den Händen eines Mannes sich befindet, der den Ausspuch 
gethan hat, daß er an juristischen Zwirnfäden nicht stolpere? Wenn die 
baierische Verfassung uns nicht Schutz bietet, dann bietet uns die norddeursche 
Verfassung diesen Schutz erst gar nicht, im Gegentheile, wir haben in dem 
ganzen Gange der Geschichte jenes Staates, der die Verfassung gemackt und 
eingeführt hat, in der Entwicklung dieses Staates haben wir nicht die geringtte 
Bürgschaft dafür, daß er diese Verfassung als Mittel gelten läßt, um in 
Dingen, wo man etwas Anderes durchsetzen will, etwa einen zweifelhaften 
Buchstaben der Verfassung gegen die Regierungögewalt entscheiden zu lassen. 
Aber man hat gemeint — das hat der Herr Referent der Minderbeit ge- 
than — wir Baiern könnten doch wenigstens darin sicher sein, daß uns unser 
Sonderrechte, wenn wir sie überhaupt behalten wollen, nicht entzogen werden 
können ohne unsere Zustimmung; deun Baiem, hat es gebeißen, die baie- 
rische Regierung hat hierin ein absolutes Veto. Es ist allerdings schon ver- 
her bemerkt worden, daß dieses Veto der baierischen Regierung nicht schütz, 
denn die baierische Regierung ist in der Lage, daß sie einfach ihren Bundes- 
gesandten, ihren Bundesrath instruiren kann in dem Sinne, wie sie für gun 
findet, und dann ist sie gegen jede Verantwortlichkeit gedeckt. Da hat mun 
der Herr Referent der Minorität gemeint, das ginge nicht so; in diesem 
Falle müßte die Regierung, auch die baierische Regierung den baierischen 
Landtag fragen, und die Thätigkeit für Anfhebung der Sonderrechte Baieme, 
diese Thätigkeit würde nicht in Berlin im Reichstage stattfinden, sendem 
das sei Sache, sei die Aufgabe der baierischen Landesvertretung. Nun, meine 
Herren, da wundert mich wieder Eines: Wenn der baierische Landtag schen 
den eigenen Ministern gegenüber so unkräftig ist, wie man meint, wie sell 
denn dieser baierische Landtag der Regierung, dem Ministerium gegenüber, 
dem Norddeutschen Reichstage gegenüber jene Kraft haben, daß er die Er- 
weiterung der Comxetenz des Norddeutschen Reichstages rerhindert und semit 
eine Beseitigung der Sonderrechte unmöglich macht? Wenn der baierische 
Landtag jene geringe Kraft hat, die man ihm beimessen zu müssen glaukt, 
dann kann er auf eine solche Wirksamkeit nicht im Geringsten rechnen; aber 
auch dann nicht, wenn er noch so kräftig wäre. Nichts schützt uns, meine 
Herren, gegen die Erweiterung der Compxetenz des Reichstages. Sie baben 
ja auch schon zum Theil jene Verhandlungen gelesen, die neulich in Berlin 
stattgefunden haben, die wiederholten Aussprüche eines Delbrück, der es als 
Sache der Zukunft erklärt, daß der Reichstag allmälig auch diejenigen Dinge 
vereinige, die man jetzt nicht vereinbaren konnte; Sie haben ja gesehen, vie 
kein Zweifel obwaltet, daß der Reichstag seine Comxetenz erweitern könne: 
und daß er es thun wolle, meine Herren, dafür haben wir doch einen mebr
	        
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