Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Prankh. 783 
Staaten irgend welche Rechte an die Gesammtheit abtreten müssen. Ich 
sage an die (GSesammtheit; denn wenn auch der Bund eine Spitze, eine starke 
Spitze hat, so ist das doch immer nur die Mittelperson der Gesamnttheit; 
anders vermag ich die Sache nicht aufzufassen. Unter den Opfern, welche 
unsere Landesvertretung zu bringen hat, stehen wohl in erster Reihe die viel 
besprochenen Leistungen für die Armee. Meine Herren, glauben Sie mir, 
ob wir diese Bündnißverträge, wie sie jetzt vorliegen, ob wir einen früher 
beabsichtigten weiteren Bund, ob wir ein internationales Bündniß eingehen 
oder ob wir endlich selbständig bleiben wollen: ganz einerlei — diese Leist- 
ungen werden Ihnen niemals erspart werden können. (’s wird, — ich ge- 
stebe es Ihnen ganz offen (und dies ist ja das Hauptergebniß dieses Krieges) — 
wenn man von der Gesinnung der Armee sprechen will, diese Gesinnung sich 
dahin aussprechen: Die baierische Armee kann nun und nimmermehr auch 
nur um ein Haar weniger gut sein als die übrige deutsche Armee. Ich be- 
haupte ferner: Sie werden niemals einen Kriegsminister aus der Armee 
finden, der etwas andcres wollen dürfte und könnte. Das ist es, was die 
Gesinnung der Armee ausdrückt, nicht aber das, daß sich die Armee in irgend 
welche politische Meinungsäußerungen einlassen wollte. Dazu ist die Armee 
— darf ich sagen — zu gut, zu fest und zu korrekt; aber jene Gefinnung, 
von der ich gesprochen habe, ist ihr geblieben und bleibt ihr. Auch bei einem 
internationalen Bündniß, habe ich gesagt, würden Ihnen diese Leistungen 
nicht erspart. Wir haben auch dieses Stadium in Versailles durchlaufen, 
und die erste Grundlage für ein solcheo Bündniß wäre gewesen: die Gleich- 
heit der Armee in Bezug auf Größe und Güte; ohne dieses wäre eine Ver- 
einbarung nicht möglich gewesen. Es ist viel gesprochen worden über die 
ordentlichen Leistungen, über das sogenannte eiserne Budget mit 225 Thalern 
per Kopf der Friedenspräsenzstärke, und es ist auch viel gesprochen worden 
über die außerordentlichen Leistungen. Meine Herren! Diese künftigen regel- 
mäßigen Leistungen, dieses Pauschale von 225 Thalern hinnehmen zu müssen, 
ohne darüber berathen zu können, das ist — ich gestehe es — das Härteste, 
was dieses Haus hinnehmen wird; denn darüber ist, soferne ein Bundes- 
etatsgesetz zu Stande kommt, durch die Bundesverfassung entschieden. Doch 
muß man berücksichtigen, daß in dieses Pauschale von 225 Thalern manche 
bisherigen Leistungen, welche durch außerordentliche Credite bewilligt waren, 
eingerechnet sind; so z. B. die Kosten für überzählige Cadres, die sogenann- 
ten Getreidepreise-Differenzen und Ausrüstungsbedürfnisse. Meine Herren, 
die Berechnung, die der Herr Finanzminister Namens des k. Staats- 
ministeriums Ihnen vorgelegt hat, ist richtig. Glauben Sie, daß wir im 
Stande wären, Ihnen eine Scheinrechnung vorzulegen, so daß man uns 
seinerzeit sagen könnte: Ihr babt uns düpirt? Das können Sie keinem von 
uns zumuthen! Was aber die außerordentlichen Leistungen betrifft, so kann 
ich Ihnen nicht sagen, es wird künftig in keiner Weise eine außerordentliche 
Creditforderung an Sie gebracht werden; ich kann hier nur zweierlei bemer-
	        
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