Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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kennen wir nun und nimmermehr verlangen, allein weniger als alle Anderen zu 
bezahlen. Mit dem Eintritt in den Bund müssen wir eben auch diese 
Consequenz auf uns nehmen. Und, meine Herren, könnten wir denn ein 
selches Verlangen überhaupt stellen?! Ist denn unser Land weniger im 
Stande, diese Lasten zu tragen als irgend eines der andern Bundesländer? 
Ganz gewiß nicht. Das ist nach meinem Dafürhalten das Entscheidende in 
der Frage, das Durchschlagende, daß wir das Gleiche leisten wie unsere 
Bundesgenossen. Meine Herren! Ich komme auf den vielbesprochenen 
Artikel 60 in Verbindung mit dem Artikel 5. Ich muß versichern, meine 
Herren, daß ich an der Fassung dieses streitigen Artikels eigentlich schuld bin, 
und wissen Sie, meine Herren, was meine Absicht dabei war? Gerade durch 
diese Fassung die Rechte dieses Hauses zu wahren. Ich sagte mir: wenig- 
stens das muß ich diesem Hause wahren, wenn überhaupt diese 
Verträge sollten Eingang finden können. Ich bin nicht im Stande, 
und wenn ich im Stande wäre, so wäre es überflüssig, auf die Aus- 
führungen, welche bereits in dieser Beziehung gegeben worden sind, zurück- 
zukommen; aber ich wundere mich, daß man diese Artikel so bekämpfte, worin 
dech Ihre Rechte auf das Wesentlichste gewahrt worden sind. Ein Wort, 
meine Herren, über den Fahneneid! Nicht allein hier in diesem Hause, son- 
dern auch außerhalb desselben ist diese Bestimmung einer sehr schweren Kritik 
unzerworfen worden. Und ich gestehe, daß ich darüber sehr erstaunt bin. 
Ich bitte, hier bei dieser Frage zwei Dinge auseinander zu halten: die 
Bestimmung der Verpflichtuug zum Gehorsam gegen den Oberfeldherrn im 
Kriege an und für sich, und ihre Aufnahme in den Fahneneid. Die Be- 
stimmung an und für sich licgt in der Natur der Sache, ist so nothwendig, 
daß ich selbst einem Laien gegenüber kein Wort darüber zu verlieren brauche. 
Der Gehorsam gegen den Oberfeldherrn ist eine Sache für sich. Der Schwer- 
runkt des Fahneneides liegt in dem Schwur der Treue gegen den Monarchen, 
darüber kann ja kein Zweifel sein. Treue dem Könige von Baiern! Colli- 
dirt denn nun die Verpflichtung zum Gehorsame gegen den Bundeofeldherrn 
mit der Pflicht der Treue gegen den Menarchen? Ich glaube ganz gewiß 
nicht. Wenn nun hier eine Collision ganz undenkbar ist — was will denn 
gegen die Aufnahme eingewendet werden, nachdem das Eine nicht beeinträch- 
tiget, das Andere eine Nothwendigkeit an sich ist? Meine Herren! Muß 
ich denn darauf hinweisen, daß wir dasselbe Verhältniß im alten Deutschen 
Bunde auch hatten? Aber das entscheidet doch gewiß nicht, ob der Soldat 
schon im Momente der Leistung des Fahnencides dauernd für seine ganze 
Dienstpflicht oder crst im Momente des Ausbruchs des Krieges jene Ver- 
pflichtung des Gehorsams gegen den Oberfeldhern übernimmt! Finden Sie 
bier, meine Herren, einen essentiellen Unterschied? Offenbar keinen. Diese 
letzte Art und Weise der Verpflichtung bestand unter dem früheren Deutschen 
Bunde. Meine Herren! Ich will auch nicht auf die Schwüre hinweisen, 
die im Jahre 1849 zu leisten waren. Ich bin gewiß eifersüchtig auf unjere 
Natriollen 111. 50
	        
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