Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Lutz. 847 
geworden, und wenn in dieser Hohen Versammlung das Wort fiel, daß es 
einen Kampf im Herzen kostete, ein zustimmendes Votum zu demselben abzu- 
geben, — nun, meine Hohen Herren, dann darf ich sagen: es ist auch uns ein 
schwerer Entschluß gewesen, die Verträge abzuschließen; aber diesen Empfind- 
ungen gegenüber war mir die Rede des Herrn Reichsraths, der sich bisher 
gegen die Verträge geäußert hat, eine wahre Herzstärkung. Ich war auf 
viel größere, viel wichtigere Einwände gefaßt. Daß keine anderen gekommen 
sind, ist mir ein Beleg daß wir schließlich doch nicht das Unrechte getroffen 
haben. Was sind, meine Hohen Herren, die Bedenken, die man hervorge- 
hoben hat? Ich will sie kurz näher bezeichnen. Man empfindet schwer, daß 
Baiern nicht das Recht vorbehalten worden ist Konsuln zu ernennen. Ich 
könnte Ihnen aus den Verhandlungen mit dem Herrn Minister von Del- 
brück mittheilen, daß wir denselben Wunsch hatten, wie der Herr Reichs- 
rath. Auch wir wollten Baiern das Recht Konsulu zu ernennen für alle 
Zukunft wahren. Wir ließen dieses Verlangen fallen gegenüber der über- 
wältigenden Ueberzeugung, daß wir dem Lande damit nicht deu geringsten 
Vortheil verschaffen wohl aber einen großen Nachtheil zufügen würden. Was 
heißt es denn, meine Hohen Herren, Konsuln zu ernennen? Ist es denn 
damit gethan, daß man irgend einem ordensdurstigen Kanfmann in irgend 
einem überseeischen Hafen den Titel „baierischer Kouful“ verleiht? daß er 
ein Bureau hält und vielleicht großmüthig genug ist, von Zeit zu Zeit irgend 
einem baierischen Bettler einen Dollar zu schenken? O nein! meine Heren, 
das Konsulatwesen bedeutet meiner Ansicht nach Nichts, wenn nicht hinter 
dem Consul eine sehr reale Macht, die die deutliche Kanonensprache spricht, 
steht, wenn nicht eine Flotte hinterher gelt und aller Schutz den Angehörigen 
eines Landes gewährt wird, von dem wir es gewohnt sind zu sehen, daß 
ihn England und Frankreich ihren Landesangehörigen gewähren. Einen 
solchen Schutz konnten unsere Konsuln mit dem besten Willen, welchen viele 
derselben in unbezweifelter Weise in hohem Maße bethätiget haben, den 
Baiern nicht gewähren. Um also die Baiern im Auslande nicht schlechter 
zu stellen als jeden andern Deutschen, mußten wir anerkennen, daß es richtiger 
ist, auf die baierischen Konsuln zu verzichten und darnach hinzustreben, daß 
die Deutschen Heere und die Deutsche Flotte auch den Baiern ihren Schutz 
gewähren! Daß ich hier nicht von Diugen träume, die nie geschehen sind, 
dafür sprechen die Erfahrungen, die in den wenigen Jahren, welche seit 
1866 abgelaufen sind — fragen Sie die Deutschen, welche im fernen Aus- 
lande lebten — das deutsche Konsulatwesen bereits zu Tage gefärdert hat. 
Man hat gesagt, es sei zwar für den Augenblick der Malzaufschlag gerettet, 
aber wie der zweite Absatz des betreffenden Artikels deutlich zeige, nur für 
kurze Zeit. Nun, meine Hohen Herren, diesen Werth lege ich dem zweiten 
Absatze nicht bei. Wir dürfen vertrauen, daß, so lange die Gründe obwalten, 
welche es dahin brachten, daß man uns den Vorbehalt zugestand, auch der 
Vorbehalt aufrecht erhalten werde. Aber, meine Hohen Herren, ich prätendire
	        
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