Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Art 1. Nigoleweki. 887 
tativversammlungen zu tagen, baben wir immer ohne Rücksicht darauf, ob 
es Anträge der Majorität oder der Minorität waren, so oft sie die deutsche 
Frage, die Einigung Deutschlands auf Grund des Nationalitätsprinzipe bezweck- 
ten, unterstützt und dafür gestimmt. Sämmtliche Herren Abgeordneten aus den 
preußischen Landtagen müssen uns dieses Zeugniß zugestehen: wir haben uns 
immer gescheut, irgend einen Mißton in den deutschen Sinn hineinzubringen, 
weil wir, so wie wir wünschen, une selbst zu regieren, es auch nicht gewagt haben, 
uns hinein zu mischen in Deutschlands innere Angelegenheiten, bethätigen 
aber überall unsere Theilnahme für die staatliche Einigung deutscher Stämme. 
Zur Widerlegung der Behauptung des Herrn Bundeskanzlers, daß unser 
Antrag auf Fiktion der Antragsteller berube und daß wir Rechte beanspmuchen, 
die unsere Wähler nicht wünschen, werden wenige Worte genügen. Der 
Herr Bundeskanzler wird mir verzeihen, daß ich ihm in Erinnerung zurück- 
rufe, daß ich von der Tribũne geantwortet habe auf seine Rede, auf die er 
verwiesen hat, nämlich die bei de Berathung der Verfassung des Norddeutschen 
Bundes. Diese meine Beantwortung in meiner damaligen Rede ist meinen 
Wählern wohl bekannt, und ich bin eben wohl desbalb sofort wiedergewählt 
worden — und setzt wiederum gewählt, ungeachtet ich es nicht gewünscht 
habe. Wenn also meine Wähler meine Ansicht nicht theilten, sondern die des 
Herrn Bundeskanzlers, dann hätten sie mich nicht gewählt. Endlich mußten 
aus unserer Geschichte wiederum Vorwürfe gegen uns herangezogen werden. 
Nun, wenn ich Lust und Muth hätte, Sie mit einer längeren Rede zu be- 
lästigen, dann würde ich Ihnen allerdings einen Geschichtsrortrag halten, wie 
die deutschen Zustände waren beim Auflösen des Deutschen Reiches. Ich 
würde Ihnen auch ein Kapitel lesen können über die damalige Fremdherr= 
schaft. Ich würde Ihnen aber aus ganz anderen Gesichtspunkten, als cs der 
Herr Bundeskanzler gethan hat, Dokumente vorlesen können, daß unsere 
Herrschaft über andere Gebietstheile nicht schlecht war, daß man sich nach 
derselben gesehnt hat. (Widerspruch.) Ich verweise Sie, meine Herren, auf 
die Werke von Hartknoch, Lengnich, Voigt. Stenzel und Droysen. Meine 
Herren, wenn Sie es wünschen und wenn Sie mir widersprechen, dann 
werde ich mir erlanben müssen, Ihnen in Bezug z. B. auf Ostpreußen, 
wofür ich zufällig bei der Hand manche Beweise habe, solche zur Unter- 
stützung meiner Behauptung vorzubringen. (Widerspruch. Nein! nein!) Ja, 
meine Herren, wenn Sie ungerechtfertigte Vorwürfe unserer ruhmreichen Ge- 
schichte machen und wir einmal hier sind, dann ist es auch unsere Pflicht, 
Sie zu widerlegen. Ich glaube, daß Sie wie von allen Anderen so auch 
von uns beanspruchen, daß wir nach unserem besten Wissen und Gewissen 
unsere Pflicht erfüͤllen, denn nur mit Männern, die so verfahren, kann man 
mit Behagen in denselben Ränmen tagen. Nach dem Wehlauer Traktate 1657 
— ich greife also nach der ältesten Geschichte Preußens, (Widersprüch) um 
dem Herrn Bundeskanzler gegenüber anzuführen, daß selbst nach dem Traktate 
von Wehlau im Jahre 1657, kraft welches Traktates dem Kurfürsten der
	        
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