Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

898 I. Sitzung des deutschen Reichstages. 
„In Erwägung: 
daß dem Reichstage zur Zeit nur der Eutwurf einer Redaktion 
der Verfassungs-Urkunde auf Grund der Verträge vorgelegt ist, 
die jüngst zur Gründung des Reiches in seiner dermaligen Ge- 
staltung geführt haben; 
in Erwägung: 
daß der Antrag Reichensperger zur Verfassung tiefgreifende Zu- 
sätze vorschlägt, welche den Gegenstand einer materiellen Ver- 
fassungs-Revision bilden und somit die formelle Feststellung des 
Verfassungsrechtes gefährden; 
in fernerer Ermägung: 
daß eine reichsverfassungsmäßige Gewährleistung des Vereins- 
rechtes, des Rechtes der freien Meinungsäußerung durch die 
Presse sowie der Unabhängigkeit und der Freihcit des religiösen 
Bekenntnisses zwar von hervorragender staatlicher und nationaler 
Bedeutung sind, daß jedoch die beantragten Verfassungs-Bestim- 
mungen in ihrer Allgemeinheit ungenügend erscheinen, das ange- 
strebte Ziel zu sichern; 
in endlicher Erwägung: 
daß dem weiteren Ausbau der Reichsrerfassung vorbehalten bleibt, 
eine befriedigende Regelung der Beziehungen zwischen Staat und 
Kirche herbeizuführen 
beschließt der Reichstag, über den Antrag Reichensperger zur Tages- 
ordnung überzugehen. 
4. Antrag Schulze ) desgleichen: 
„In Erwägung: 
daß es erst nach redaktioneller Feststellung des geltenden Ver- 
fassungsrechtes Aufgabe des Reichstages sein kann, aber auch 
sein wird, den Ausbau der Reichsverfassung in freiheitlicher 
Richtung in Angriff zu nehmen; 
daß die in dem bezeichneten Verbesserungsantrage aufgestellten 
Grundrechte in ihrer Unvollständigkeit weder dem Recht. bewußt- 
sein noch den Bedürfnissen des Deutschen Volks entsprechen 
beschließt der Reichstag über den Verbesserungsantrag Reichensperger zur 
Tagesordnung überzugehen. 
) a. a. O II S.2.
	        
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