Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Art 2. Grundrechte. Windthorst. Blanckenburg. 937 
nothwendig im Interesse der Konsolidinung des Reiches. Ich hätte dringend 
gewünscht, daß es nicht nothwendig gewesen wäre, aus dem Hause heraus 
einen derartigen Antrag zu machen, ich hätte gewünscht, derselbe wärc ge- 
macht aus der Initiative der Regierungen. Es hat den Regierungen dazu 
nicht an Anregung gefehlt. Von den äußeren Anregungen will ich nicht 
reden, die inneren waren durch den Artikel 4 Nr. 16 und die dabei statt- 
gehabten Erörterungen vollständig gegeben. Die Regierungen haben es nicht 
für zweckmäßig erachtet, die Initiative zu ergreifen, nunmchr ist uns nichts 
übrig geblieben als die Art und Weise, wie wir die Sache Ihnen vorge- 
schlagen haben. Etwas Ungehenerliches ist es nicht, denn es ist in der 
Lhat nichts, als die Uebertragung der Gumdsätze Preußens auf das ganze 
Deutsche Reich. Was kann darin Verletzendes nach der einen oder anderen 
Seite belegen sein? Ich envarte und vertraue, daß die Präsidialregierung 
das, was sie zum Heile ihres Staates Preußen für zweckmäßig erachtet 
hat, auch für das gesammte Deutsche Reich für zweckmäßig erachten und da- 
mit wesentlich beitragen wird, den Frieden zwischen dem Staate und den 
Kirchen und den Frieden zwischen allen Konfessionen herzustellen, einen 
Frieten, der die nothwendige und absolut nothwendige Vorbedingung cines 
befriedigenden Zustandes im Deutschen Reiche ist. (Bravo! im Centrum.) 
v. Blanckenburg (Naugard-Regenwalde)): Meine Herren, die Stellung 
meiner politischen Freunde zu der Verfassungsvorlage, die uns die verbündeten 
Regierungen gemacht haben, ist genau dieselbe, wie sie vorgestern hier von 
jener Seite (linke) bezeichnet worden ist. Auch wir unsrerseits wollen 
uns auf den Boden stellen, daß wir den Segen, den Deutschland von den 
geschlessenen Verträgen hat, verfassungsmäßig cinheimsen wollen. 
Auch wir, meine Herren, wollen, daß wir zu einem verfassungsgesetzgeberischen 
Ruhepunkt kommen, und schon allein aus diesem Grunde würden wir die 
gestellten Anträge ablehnen können. Denn ist es wohl denkbar, meine Herren, 
daß es tiefer, materieller einschneidende Kompetenzerweiterungen geben kann, 
als die, die uns hier von den Herren aus der Mitte geboten werden? Der 
Herr Abgcordnete Windthorst hat soeben gesagt, er sei gezwungen, die An- 
träge zu stellen, denn durch den Zusatz im Art. 4 Nr. 16 sei es geboten, die 
Gesetzgebung über Presse und Vereine zu ordnen. Nun, meine Herren, ich 
denke, er ist ein zu altes und zu gewiegtes parlamentarisches Mitglied, daß 
er sich nicht selbst sagen wird, daß mit diesen Monologen, die er uns vor- 
geschlagen hat, nach der Richtung bin eben gar nichts geboten wird. 
Der Schwerpunkt der Anträge liegt daher nicht in diesem kümmerlichen An- 
gebot von Grundrechten, sondern der Schwerpunkt, meine Herren, liegt darin, 
daß Sie auf die Reichsgesetzgcbung die 5§ 12 und 15 der pre#ßischen 
Verfassung übertragen wollen. Und dazu, meine Herren, müssen wir ein 
!) St. B. S. 121 l. g. m.
	        
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