Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

980 I. Session des deutschen Reichstages. 1871. 
raus, daß die Vereins= und Preßgesetzgebung der Reichsgewalt unterliegt, 
die gesammte Kultusgesetzgebung hineinziehen wollen, mit demselben Rechte 
können Sie auch die Gemeindegesetzgebung hineinziehen: denn man kann 
noch mit mehr Recht die Gemeinden als Vereinc bezeichnen, welche unter 
die Herrschaft dieses Artikels fallen können. (Sehr wahr!) Meine Herren, 
wir würden, das ist meine bestimmte Ueberzeugung, mit der Annahme 
dieses Artikels der Grundrechte in einer Reihe von Staaten in ein förm- 
liches Chaos der Gesetzgebung hineinkommen, wir würden, wie schon er- 
wähnt, das, was Sie in Ihrer Absicht beseitigen wollen, erst hervorrufen. 
Nun sagt man, — und besonders der Herr Abgeordnete Probst, der diesem 
Einwande zu begegnen suchte — es ist der: Einwand gemacht worden, 
gerade im jetzigen Augenblick wären diese Gesetze nicht zeitgemäß; allein, 
meine Herren, mir ist es schwer erklärlich, wie man diesem Einwande ent- 
gegen treten kann. Der Herr Abgeordnete Probst hat in beredten Worten 
gesagt, es gehe jetzt ein Zwicspalt durch die Welt, der Zwiespalt des Glau- 
bens und der des Unglaubens. Das, meine Herren, mag in einer ge- 
wissen Richtung wahr sein, — es ist noch wahrer, wenn wir es auf eine jüngst 
vergangene Zeit anwenden — aber meine Herren, es geht ein weiterer Zwie- 
spalt durch die Welt, und der läßt sich nicht vertuschen und schlägt durch 
Alles, was Sie um ihn legen, durch, und das ist nicht der Zwiespalt 
zwischen Glauben und Unglauben, sondern der Zwiespalt im Glauben. Die 
belgischen Verhältnisse, meine Herren, welche man uns so oft als Muster 
vorstellt, wollen wir in Deutschland nicht haben, wir wollen dort jenen Ge- 
gensatz, wie ihn die unrichtige Anwendung des Prinzips der Freiheit auf 
die Kirche mit Nothwendigkeit hervorgerufen hat, in Deutschland nicht haben. 
Ich hätte nicht gewünscht, meine Herren, hier eine Frage, die ich auch für eine 
rein innerliche halte, hincinzuziehen, ich bin vollständig damit einverstanden, 
was der Herr Bischof von Ketteler im Eingange der Diskussion gesagt hat: 
derartige Dinge, die das religiöse Gewissen nur berühren, gehören nicht 
vor das Forum einer öffentlichen Versammlung; allein ich bin nicht daran 
schuld, daß diese Diskussion in den Reichstag hineingeworfen ist, und es 
scheint mir nicht anzugehen, beim Beginn der Diskussion den Haupteinwand, 
der gemacht werden kann, dadurch abzuschneiden, daß man sich dessen Vor- 
bringen von dem Gegner verbittet. (Sehr gut!) Uns im Süden, meine 
Herren, die wir als Katholiken unter einer katholischen Bevölkerung leben, 
ist diese Frage die wichtigste; sie tritt uns in allen Beziehungen entgegen: 
in der Staatsgewalt, in den Kammern, in der Schule, in der Familie, 
in der Erziehung unserer Kinder; meine Herren, wir leben in der Athmo- 
sphäre dieser Frage, und deshalb dürfen Sie es uns nicht verdenken, wenn 
wir uns mit einer Betonung, welche vielleicht deu Norddeutschen nicht ganz 
erklärlich ist, in dieser Richtung aussprechen. Der Kampf zwischen Kirche 
und Staat ist jetzt aus der Theorie in die Wirklichkeit herausgetreten — er ist 
es durch die jüngsten Vorkommnisse in erneuter Heftigkeit; wir können das
	        
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