Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Dritter Band. (3)

Börsenwesen. 225 
Dagegen kann, wie die beiden zuletzt erwähnten Beispiele ergeben, der Kurs des festen 
Geschäfts von dem Kurse, auf dem das Prämiengeschäft beruht, abweichen. In diesem Falle 
ergibt sich eine Stellage mit schiefer Mitte, d. h. eine Stellage, deren Mittel- 
kurs vom Tageskurs abweicht. 
Ein Ekart entsteht stets beim Nochgeschäft. In dem oben Nr. 8 angeführten Bei- 
spiel (Kauf 30 000 Mk. 185 ¾ mit einmal Noch) beträgt der Tageskurs 185, der Nochkurs 18534. 
Der Nochekart, d. i. die Differenz von Tageskurs und Nochkurs, stellt 
die von dem Wahlberechtigten bezahlte Vergütung dar. In diesem Beispiel lassen sich die Wahl- 
rechte des Prämienzahlers wie folgt darstellen: 
Kauf 30 000 Mk. 185 34 mit einmal Noch 
4 a) Kauf 30 000 Mk. 186 ½, 
— ganf 30000 M. 185 mit K ) d de 
—Kauf 30000 M. 135 mit Kauf 30 000 Mr 1861/94 V. 
Entsprechend stellt sich der Verkauf 30 000 Mk. 184 ½ mit einmal Noch als Verkauf 
30 000 Mk. 185 fest mit Verkauf 30 000 Mk. 183 ½//34 R. dar. 
Wohl zu unterscheiden sind hier der Nochekart, d. i. die Prämie beim Nochgeschäft 
und der Prämienekart, d. i. die Differenz von Prämienkurs (186 ½) und festem Kurs (185). 
An Stelle der Vorprämie kann auch die Hälfte des Betrages fest, für die andere Hälfte eine 
Stellage gekauft werden (siehe oben Beispiel 7). Nach den oben entwickelten Grundsätzen muß 
die Mitte dieser Stellage 1853¾, weil auf diesem Kurs die Vorprämie basiert, und die Hälfte 
der Spannung 1½ +— = 2½¼ 00 sein 1, so daß das Geschäft sich wie folgt darstellt: 
Kauf 30000 Mk. 185 mit Kauf 15000 Mk. 185 mit Kauf 15000 Mk. Stellage 188/183 ½ 
= Kauf 45 000 Mk. 185 mit Kauf 15.000 Mk. Stellage 188/183 ½. 
Angenommen, es sind 15 000 Mk. mit zweimal Noch gekauft, der feste Kurs beträgt 185, 
der Nochekart 11/88. Da sich der Nochekart hier auf 2 Geschäfte verteilt, beträgt die Vor- 
prämie #/16, was zum Nochkurs (186 1½/8) hinzugeschlagen einen Prämienkurs von 186 1/16 
ergibt. Die Umwandlung geschieht demnach wie folgt: 
Kauf 15 000 Mk. 186 1½86 mit zweimal Noch 
— Kauf 15.000 Mk. 185 mit Kauf 30 000 Mk. 18611/16/9/16 V. 
= Kauf 30 000 Mk. 185 mit Kauf 15 000 Mk. St. 188 2/6/183 7/67. 
Aus obigen Beispielen lassen sich folgende Regeln entwickeln: Ein Nochgeschäft, 
bei welchem der Käufer das Recht der Nachforderung hat, wird 
ausgeglichen, indem man den festabgeschlossenen Nennbetrag fest 
kauft, ferner die Hälfte des Betrages, der nachgefordert werden 
kann, fest und für die andere Hälfte eine Stellage kauft. Entsprechend 
wird ein Nochgeschäft, bei welchem der Verkäufer das Recht der Nachlieferung hat, ausgeglichen, in- 
dem man den fest abgeschlossenen Betrag festverkauft, ferner die Hälfte des Betrages, der nachgeliefert 
werden kann, fest verkauft und für die andere Hälfte eine Stellage kauft. Für die Berechnung der 
Kurse des Vorprämiengeschäfts und der Stellagespannung ergeben sich folgende Grundsätze: 
Der Kurs des Vorprämiengeschäfts ergibt sich, indem man zu dem festen Kurs den Betrag 
des Nochekarts und den Betrag des Nochekarts geteilt durch die Anzahl der Nochs addiert: 
· v. Dieser Betrag stellt den Ekart des Prämiengeschäftes dar. Die Prämie ergibt 
sich, indem man den Ekart durch die Zahl der Nochs teilt: 9 Die Hälfte der Stellage- 
1 Beweis in schematischer Darstellung: 2 Kauf 186 4“ B. 
a) 2• K. 186 F = K. 185 mit K. 188 * . 
sa)2sKauf186Uh,-KauflsömitKauflsssxz 
b)8ahlungly,-KauflssmitVerkauf1837Xz. 
EneyklopädiederNechtiwkssenichaft.7.verNcuheatb-?.Auss.BandllL 15
	        
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