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wohnsitz, die Doppelbesteuerung, das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen,
musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken, das Strafgesetzbuch, das
Gesetz über die Aktiengesellschaften und die Aufhebung der Elbzölle. Vorbereitet
wurde die einheitliche Münzgesetzgebung, die Zivilprozeßordnung, das Gerichts-
verfassungsgesetz und die Konkursordnung, das Haftpflichtgesetz und die See-
mannsordnung. Durch Notgesetz wurde gegen die Ueberschwemmung des Landes
mit Bankzetteln und Papiergeld ein Damm errichtet. Nach längerem Hin= und
Herschwanken wurde endlich der Beschluß gefaßt, der Alpen-Eisenbahn die Rich-
tung durch den Gotthard zu geben.
Partikularistische Neigungen traten im ganzen nur vereinzelt zu Tage, und
sie hatten kein Glück, da bei der Mehrzahl der Bundesregierungen keine Neigung
bestand, die Entwicklung des Bundes und seiner Gesetzgebung zurückzuschrauben.
Bismarcks Staatsweisheit zeigte sich auf der ganzen Linie wieder in glänzendstem
Lichte; mehr als an allem lag ihm an einer stetigen Entwicklung des Bundes,
an einer Schonung der Münsche und Interessen der Bundesstaaten; das schloß
nicht aus, daß, wenn eine Frage ihm am Herzen lag, wie z. B. die Beibehaltung
der Todesstrafe, er mit dem Schwergewicht seiner ganzen Autorität dafür eintrat.
Das Verhältnis zwischen Bundesrat und Reichstag besserte sich 1870 im
Vergleich zu der vorhergehenden Session. Der Reichstag sprach ein non liquet
nur bezüglich der Entwürfe über den Schutz der Werke der bildenden Künste
und der Photographien und bezüglich des Rayongesetzes aus. Umgekehrt nahm
der Bundesrat alle vom Reichstag beschlossenen Gesetzentwürfe an.)
Der Ausbruch des Krieges gegen Frankreich zeigte Bundesrat und Reichs-
tag in Harmonie in dem Bestreben, Bismarck das große Werk seines Lebens,
das Deutsche Reich, vollends aufrichten zu helfen. Gegründet war es von Bismarck
eigentlich schon im Herbst des Jahres 1866. Die letzten vier Jahre hatten
aber bewiesen, daß die Verfassung, die Bismarck demselben provisorisch gegeben,
ein politisches Meisterstück war, und daß er die Gewalten zwischen dem Ober-
haupte, den Bundesfürsten und der Volksvertretung richtig verteilt hatte.
So konnte man also sagen:
Das Werk that seinen Meister loben,
Doch der Segen kam von oben.
*) In der Sitzung des Reichstags vom 1. März 1870 bemerkte Bismarck: „Der
Bundesrat ist für oratorische Eindrücke auf seine Ueberzeugung nicht empfänglich. Die Mehr-
zahl des Reichstags zu respektiren, daran werde ich es gewiß niemals fehlen lassen. Aber
die Sache hat doch ihr Gegenseitiges in dieser Beziehung, und wer das Respektiren der
Mehrheit des Reichstags so auslegt, daß der Bundesrat sich eben jeder kundgegebenen
Meinung der Mehrheit des Reichstags unbedingt fügen müsse, muß erst die Bundes-
verfassung abschaffen! Es liegt in dieser Phrase eine Art Attentat auf die Bundesverfassung
und auf die Geltung derselben, gegen das ich mich verwahren muß.“