Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Vierter Band. (4)

480 Ludwig Laß. 
Ursache des Erfolges ist. Dagegen wird ein Zusammenhang mit denbesonderen Gefahren 
des jeweiligen Betriebes nicht verlangt 15. 
3. Ein Betriebsunfall ist ausgeschlossen, wenn der Unfall von dem Beschädigten vor- 
sätzlich (z. B. durch Selbstmord) herbeigeführt ist; dagegen beraubt Fahrlässigkeit 
den Beschädigten seines Entschädigungsanspruches nicht 3. Auch schließt verbotswidriges Handeln 
die Annahme eines Betriebsunfalls nicht aus ". Der Anspruch kann aber ganz oder teilweise 
abgelehnt werden, wenn der Verletzte den Unfall bei Begehung eines durch strafgerichtliches 
Urteil festgestellten Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehenss sich zugezogen hat. In Fällen 
der letzteren Art kann die Rente den Angehörigen des Verletzten ganz oder teilweise überwiesen 
werden (88 557, 930, 1065 RVO.). 
§ 11. Die Versicherten . 
Wie auf dem Gebiete der Krankenversicherung, sind auch hier Versicherungs- 
pflicht und freiwillige Versicherung zu unterscheiden. 
I. Die Versicherungspflichtberuht entweder auf Gesetz oder auf der Satzung 
der Versicherungsträger. 
Versicherungspflichtig kraft Gesetzes sind folgende Betriebe und 
Tätigkeiten. 
1. nach den Vorschriften über Gewerbe-Unfallversicherung.: das Groß- 
gewerbe (Bergwerke, Fabriken, Werften, Hüttenwerke usw.), eine Anzahl besonders gefährlicher 
Handwerksbetriebe (Gewerbebetriebe, in denen Bau-, Dekorateur-, Steinhauer-, Schlosser-, 
Schmiede= oder Brunnenarbeiten ausgeführt werden, Steinzerkleinerungsbetriebe, das Schorn- 
steinfeger-, das Fensterputzergewerbe, Fuhrunternehmungen, der Fahrbetrieb, der Reittier- und 
Stallhaltungsbetrieb, das Fleischergewerbe, der Betrieb von Badeanstalten usw.), der Speditions- 
betrieb, Speicher-, Lagerei= und Kellereibetrieb, die Binnenschiffahrt, Flößerei, Treidelei, Binnen- 
fischerei usw., der gesamte Betrieb der Eisenbahnen, der Post= und Telegraphenverwaltungen, 
die Betriebe der Marine und Heeresverwaltungen, wesentliche Bestandteile des Handels (Be- 
triebe zur Behandlung und Handhabung der Ware, wenn sie mit einem kaufmännischen Unter- 
nehmen verbunden sind, das über den Umfang des Kleinbetriebs hinausgeht, unter der gleichen 
Voraussetzung Betriebe zur Beförderung von Personen oder Gütern und Holzfällungsbetriebe). 
Ferner folgende Tätigkeiten: Bauarbeiten außerhalb eines gewerbsmäßigen Bau- 
betriebs (namentlich Regiebauarbeiten), das Halten von Reittieren, das Halten von Fahrzeugen 
auf Binnengewässern sowie das Halten von anderen Fahrzeugen als Wasserfahrzeugen, wenn 
sie durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden (F 537 RVO.); 
2. nach den Vorschriften über landwirtschaftliche Unfallversicherung: 
die Land= und Forstwirtschaft und deren Nebenbetriebe (z. B. kleinere Brennereien, Ziegeleien, 
Mühlen, Kalkbrennereien), Gärtnerei, Park- und Gartenpflege, der Friedhofsbetrieb, soweit 
1 Zahlreiche Beispiele finden sich im Handbuch der Unfallversicherung, 3. Aufl., Bd. I, S. 76 ff. 
und in allen Jahrgängen der Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts. 
2 zu vgl. ferner Rosin, Der Begriff des Betriebsunfalls im Archiv für öffentl. Recht III 
291 ff.; derselbe, Das Recht der Arbeiterversicherung, Bd. I, S. 273 ff.; Piloty, Reichs--Unfall- 
versicherungsrecht, Bd. I, S. 184 ff. Vgl. auch Kaskel, Betriebsunfälle und Gefahren des täg- 
lichen Lebens. Berufsgenossenschaft vom 12. Mai 1913. 
* Uber die Gründe, aus welchen dieser vielumstrittene Grundsatz in das deutsche Recht auf- 
res . ist, ol. Laß-Zahn Einrichtung und Wirkung der deutschen Arbeiterversicherung 
ufl., S. 
* Zu * Fn, .Entsch. 2017, Amtl. Nachrichten der R# O. 1903 S. 565; 3 544 Abs. 2, 5 923 
Abs. 4, 8 1052 Abs. 2 RV0O. 
¾ Hierbei piit die Verletzung bergpolizeilicher Verordnungen nicht als Vergehen (#/ 557 Abs. 2 
38 n Da gleiche gilt von der Verletzung gewisser Vorschriften der Seemannsordnung (& 1065 
bs. 1 
* Die Zahl der Versicherten wird alljährlich in den Amtlichen Nachrichten des RVA. ver- 
öffentlicht (Januarnummer). Nach der Veröffentlichung im Jahre 1913 betrug diese Zahl 24 627 000 
95 391 000 Männer und 9 236 000 Frauen), also über ein Derittel der Gesamtbevölkerung des. 
eichs.
	        
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