Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)

Militärstrafrecht und Militärstrafverfahren. 231 
keit des Versuchs ist zu übernehmen (82 M.); 8 142 stellt die erhebliche fahrlässige Schiffsbeschädi- 
gung unter Strafe. 
2. Militärischer Diebstahl und militärische Unterschlagung, 
§ 138 (an Sachen, die durch das Dienstverhältnis zugänglich sind, gegen Vorgesetzte, Kameraden 
— dazu rechnen auch Untergebene —, Quartierwirt); die Grundformen der widerrechtlichen 
Aneignung sind aus dem St GB. zu entnehmen. Die Versuchsbestimmungen aus 242 und 246 
St G. sind zu übernehmen. Abst. 2 bestimmt, daß, wenn die nach Abs. 1 strafbare Handlung 
ein Verbrechen im Sinne der allgemeinen Strafgesetze ist, auf die in diesen Gesetzen angedrohte 
Strafe zu erkennen sei. Die sich anschließende Streitfrage, ob schwere Kameraden= usw. Dieb- 
stähle militärische Verbrechen seien, wird durch Plen B. RMG. 5, 110 mit Recht bejaht. — 
Munitionsdiebstahl, Feld- und Forstdiebstahl, schließlich die auf Eigentumsverletzungen bezüg- 
lichen Vorschriften des Gesetzes, betr. die Ergänzung des Strafgesetzbuchs vom 19. Juni 1912 
(Mundraub, Notdiebstahl und unterschlagung) sind Sonderbestimmungen, die auch für den 
Soldaten gelten und die Anwendbarkeit des § 138 ausschließen. 
3. Widerrechtliche Verletzungen des Eigentums im Felde, 7 128 
bis 136: boshafte oder mutwillige Verheerung und Verwüstung, Plünderung, Beraubung 
Gefallener, Beutemachen, Marodieren. Völkerrechtliche Grundsätze treten ergänzend hinzu. 
Militärstrafverfahren. 
Schrifttum: 
A. Geschichte. 
S. unter Literatur des Militärstrafrechts. 
B. Kommentare. 
Pechwell 99; Sturm und Walde, Leipzig 99; Weigel 99; Seiden spinner 
Berlin 00; v. Koppmann, München 01; Stenglein, Berlin 01; Schlayer, 
Handbuch, Berlin 04; Elsner v. Gronow und Sohl, Handbuch, Berlin 06; Herz 
und Ernst, Berlin 08; Romen und Rissom, Berlin 10. 
C. Darstellungen und Besprechungen. 
U. a. v. Marck, Kritische Betrachtungen zur Militärstrafprozeßvorlage 98; Mittermaier, 
Die MStEG. 99; Weiffenbach, Einführung in die Me0-G. Berlin 00; Steidle, 
Leipzig Ol; Endres, Die MtGO. und ihre Wirksamkeit; Koch, Einführung des Offiziers 
in die Mt G, 3, Straßburg 02; Weiffenbach in dieser Enzykl. 04; v. Lilien- 
thal in Birkmeyers Enzyklopädie 2, Berlin 1904. 
D. Abhandlungen, Einzelfragen. 
Aus der umfassenden Literatur seien von neueren Arbeiten hier nur erwähnt: 
Schlayer, Deutsche Militär= und Zivilgerichtsbarkeit, Berlin 00. 
Weiffenbach und Wolf, Niedere Gerichtsbarkeit, Berlin 01. 
Weigel, Zuständigkeitsgrenzen zwischen Militär-- und Zivilgerichtsbarkeit, München 02. 
Ph. O. Mayer, Erörterungen aus der milrechtl. Theorie und Praxis, Nr. 1: Gerichtsherr und 
Kommandogewalt 08. 
Rissom, Militärgerichtsbarkeit und Kommandogewalt, Goltd Arch. 56, 168, 58, 48. 
Posener, Rechtslexikon 1910. 
Dietz, HandwMil. 1912. 
Weitere Nachweisungen s. Arch MilR. seit 1909 (unter Literatur; besondere Zusammen- 
stellung militärrechtlicher Lit. in 1, 316, 394, 474, 2, 78, 155, 3, 75) und in den Kommentaren. erschöp- 
feend bei Romen und Rissom. — Ugl. auch die Fußnoten zu dieser Arbeit und die Literatur 
und Rechtsprechung unter Militärstrafrecht.
	        
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