Militärstrafrecht und Militärstrafverfahren. 231
keit des Versuchs ist zu übernehmen (82 M.); 8 142 stellt die erhebliche fahrlässige Schiffsbeschädi-
gung unter Strafe.
2. Militärischer Diebstahl und militärische Unterschlagung,
§ 138 (an Sachen, die durch das Dienstverhältnis zugänglich sind, gegen Vorgesetzte, Kameraden
— dazu rechnen auch Untergebene —, Quartierwirt); die Grundformen der widerrechtlichen
Aneignung sind aus dem St GB. zu entnehmen. Die Versuchsbestimmungen aus 242 und 246
St G. sind zu übernehmen. Abst. 2 bestimmt, daß, wenn die nach Abs. 1 strafbare Handlung
ein Verbrechen im Sinne der allgemeinen Strafgesetze ist, auf die in diesen Gesetzen angedrohte
Strafe zu erkennen sei. Die sich anschließende Streitfrage, ob schwere Kameraden= usw. Dieb-
stähle militärische Verbrechen seien, wird durch Plen B. RMG. 5, 110 mit Recht bejaht. —
Munitionsdiebstahl, Feld- und Forstdiebstahl, schließlich die auf Eigentumsverletzungen bezüg-
lichen Vorschriften des Gesetzes, betr. die Ergänzung des Strafgesetzbuchs vom 19. Juni 1912
(Mundraub, Notdiebstahl und unterschlagung) sind Sonderbestimmungen, die auch für den
Soldaten gelten und die Anwendbarkeit des § 138 ausschließen.
3. Widerrechtliche Verletzungen des Eigentums im Felde, 7 128
bis 136: boshafte oder mutwillige Verheerung und Verwüstung, Plünderung, Beraubung
Gefallener, Beutemachen, Marodieren. Völkerrechtliche Grundsätze treten ergänzend hinzu.
Militärstrafverfahren.
Schrifttum:
A. Geschichte.
S. unter Literatur des Militärstrafrechts.
B. Kommentare.
Pechwell 99; Sturm und Walde, Leipzig 99; Weigel 99; Seiden spinner
Berlin 00; v. Koppmann, München 01; Stenglein, Berlin 01; Schlayer,
Handbuch, Berlin 04; Elsner v. Gronow und Sohl, Handbuch, Berlin 06; Herz
und Ernst, Berlin 08; Romen und Rissom, Berlin 10.
C. Darstellungen und Besprechungen.
U. a. v. Marck, Kritische Betrachtungen zur Militärstrafprozeßvorlage 98; Mittermaier,
Die MStEG. 99; Weiffenbach, Einführung in die Me0-G. Berlin 00; Steidle,
Leipzig Ol; Endres, Die MtGO. und ihre Wirksamkeit; Koch, Einführung des Offiziers
in die Mt G, 3, Straßburg 02; Weiffenbach in dieser Enzykl. 04; v. Lilien-
thal in Birkmeyers Enzyklopädie 2, Berlin 1904.
D. Abhandlungen, Einzelfragen.
Aus der umfassenden Literatur seien von neueren Arbeiten hier nur erwähnt:
Schlayer, Deutsche Militär= und Zivilgerichtsbarkeit, Berlin 00.
Weiffenbach und Wolf, Niedere Gerichtsbarkeit, Berlin 01.
Weigel, Zuständigkeitsgrenzen zwischen Militär-- und Zivilgerichtsbarkeit, München 02.
Ph. O. Mayer, Erörterungen aus der milrechtl. Theorie und Praxis, Nr. 1: Gerichtsherr und
Kommandogewalt 08.
Rissom, Militärgerichtsbarkeit und Kommandogewalt, Goltd Arch. 56, 168, 58, 48.
Posener, Rechtslexikon 1910.
Dietz, HandwMil. 1912.
Weitere Nachweisungen s. Arch MilR. seit 1909 (unter Literatur; besondere Zusammen-
stellung militärrechtlicher Lit. in 1, 316, 394, 474, 2, 78, 155, 3, 75) und in den Kommentaren. erschöp-
feend bei Romen und Rissom. — Ugl. auch die Fußnoten zu dieser Arbeit und die Literatur
und Rechtsprechung unter Militärstrafrecht.