Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)

Kirchenrecht. 285 
gottesdienstliche Mitwirlung lommt, siark in den Schatten gestellt werden. In Rom zweigt 
Fabian (236—250) aus dem siebenköpfigen (Vorbild oben 5 1) Diakonat den Subdiakonat 
(weitere 7, weil 14 regiones urbis) zu ähnlicher Verrichtung ab und fügt hinzu oder ein: Ako- 
lythen (Gehilfen, um 250 in Rom 42), Exorzisten (Pfleger der Besessenen), Lektoren (Schrift- 
vorleser) und Ostiarier (Kirchendiener, mit den beiden vorhergehenden um 250 in Rom 52). 
Dies Vorbild findet Nachahmung, so daß alle lirchlichen Funktionen (ausgenommen Nottaufe) 
von nun an durch Beamte besorgt werden. Sie rücken von unten auf und werden besiellt 
durch Handauflegung (ordinatio), leben aber meist und wesentlich (Oblationen schon 1. Kor. 9ge, 
Gal. 6,6, Did. 15; Cyprian: divisio mensurna) noch von bürgerlicher Berusstätigkeit (Gehalt 
bei den Montanisten) 1. Diakonatsweihe erhalten aber auch die beamteten unter den gott- 
geweihten Jungfrauen sowie die im Gemeindedienst stehenden Witwen, später wenigstens, 
sofern sie Sammlungen von Gottgeweihten vorstehen. 
Duchesne, Les origines du culte chrétien", 1908; Harnack, Über den Ursprung des 
Lektorats und der anderen niederen Weihen, T. u. U. II, 1886; Ostiarius, Berliner Ak. S. B. 
1910; Wieland, Die genetische Entwicklung der sog. Ordines minores, R. O. Supplh. VII, 
1897, Mensa und Confessio, Veröff. aus dem Münchner kirchenhist. Seminar II 11, 1906, Altar 
und Altargrab, 1912; Hinschius, Kr. II #& 861; Reuter, Das Subdiakonat, 1890; 
Bischofberger, Die Verwaltung des Exorzistats", 1893; Morin, Confessores, R. bén. 
XXIX, 1912; Behm, Die Handauflegung im Urchristentum, 1911; Schermann, Eine 
Weiherituale der römischen Kirche am Schlusse des ersten Jahrhunderts, 1913. 
Die Stellung dieser kirchlichen Beamtenschaft wird gehoben durch ihre besondere Gefahr 
(Versolgung des Maximinus Thrax 235—238), durch die höheren Anforderungen, die an des 
Beamten Bildung? und Lebensführung s in steigendem Maße (Auskommen der Askese) ge- 
macht werden, vor allem aber durch die Übertragung alttestamentlicher Wertung aus das neue 
Priestertum und durch Beteiligung an der bischöflichen Heilsvermittlung. Die ursprüngliche 
Vorstellung von der gleichen geistlichen Befähigung aller (u#### im NT. = das ganze Volk 
Gottes) weicht dem Glauben an eine höhere Vollkommenheit der kirchlichen Beamtenschaft 
(#A##pos im neueren Sinn, ordo) im Vergleich (zuerst nach 207 bei Tertullian) mit dem heils- 
abhängigen, geleiteten Voll (X#6x, plebs). 
Richert, Die Anfänge der Irregularitäten bis zum 1. allg. Konzil (Straßburger theol. 
Stud. von Ehrhard), 1901; Vassal, Le célibat ecclésiastigue au premier siöche de T’SÖglise, 
1 Vacan dard, Les origines du célibat ecclésiastigue und Le service militaire et les 
premiers chrstiens in seinen Etudes de crit. et d’hist. ecclés. I, 1905, II, 1910; Böckenhoff, 
Die apostolischen Speisegesetze in den ersten fünf Jahrhunderten, 1903; Zscharnack, Der 
Dienst der Frau in den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche, 1902; Achelis, Virgines 
subintroductae, 1902; Jülicher, Die geistlichen Ehen in der alten Kirche, Arch. f. Religions- 
wiss. VII, 1904; Schäfer, Die Kanonissenstifter im deutschen Mittelalter, Stutz, Kr. A., 
43 u. 44. H., 1907; Kanonissen und Diakonissen, R. QO. XXIV, 1910 (auch sep.)) Ludwig, 
Weibliche Kleriker in der altchristlichen und frühmittelalterlichen Kirche, 1910; Laurain, De 
Pintervention des lalques. des diacres et des abbesses dans ladministration de la pénitence, 
189; Maroger, Le röle des laiques dans I’église, 1898; Funk, Über Reichtum und Handel 
im mischen Altertum in seinen Kg. A. III; Steinmann, Die eklavenfrage in der alten 
irche, 1910. 
§ 6. Gesamtkirche und Primat. 
Schon zu Ende des 2. Jahrhunderts gewann auch die Gesamtkirche Rechtsgestalt. Zuvor 
war sie, wie einst die Einzelkirche, nur eine geistige Größe gewesen. Als solche hatte sie auch 
nach dem Wegfsall der charismatischen Wandermission aus der Vorstellung (Sprachgebrauch 
) sich ergeben, daß die örtliche àu n#o ein Abbild des Volkes Gottes (uc##n Ap###dd 
und insbesondere der irdischen Christenheit sei“. Noch weiter führte der Gedanke der aposto- 
die Vorstandschaft im Diakonenkolleg verknüpfte, und daß daraus das Amt des archidiaconus, des 
nach dem Bischof einflußreichsten Geistlichen, entstand, hat Leder, Die Diakonen der Bischöfe 
und Presbyter und ihre urchristlichen Vorläufer, Stutz, Kr. A., 23. und 24. H., 1905 nachgewiesen. 
1 Spyridon, Bischof von Trimithus auf Cypern, blieb sogar als Bischof Großbauer und Hirt. 
22 Die Glaubenslehre wird kompliziert. 
: Die altchristliche Strenge muß den Nichtbeamten gegenüber gemildert werden. 
Kahehtah ex##ola = allgemeine Kirche ist jedenfalls dem Sinn nach ignatianisch.
	        
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