Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)

Vorwort. 
Der Schluß des V. Bandes sollte eine neue Darstellung des Kolonialrechtes von Herrn 
Geheimrat Gerstmeyer im Kolonialamt enthalten; die Arbeit war auch bereits eingeleitet, 
da kamen die welterschütternden Ereignisse, die unsere ganze Erde in Aufruhr brachten und 
eine vollständige Neugestaltung unserer Kultuwerhältnisse in Aussicht stellen. Das siegreiche 
Deutschland wird als Kolonialreich eine ganz andere Rolle spielen als bisher und eine welt- 
umfassende Macht bilden. Dann wird auch das deutsche Kolonialrecht einen ganz anderen 
Inhalt annehmen; neue Gebiete werden sich unserer Herrschaft erschließen, und neue Organi- 
sationen werden nötig sein. Eine Darstellung des bisherigen Kolonialrechtes hätte keinen 
Sinn mehr. 
Ist die Entwicklung soweit fortgebildet, daß der neue Rechtszustand zu übersehen ist, 
so wird das neue Kolonialrecht als Anhang zu unserer Enzyklopädie nicht mehr auf sich 
warten lassen. Auch ein Zusatz zum Völkerrecht soll dann erscheinen. 
Berlin, den 24. September 1914. 
Josef Kohler.
	        
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