Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)

88 Berthold Freudenthal. 
gemeinschaftlicher Arbeit bei Tage und nächtlicher Trennung in Zellen, entsprechend dem System 
von S. Michele, sowie mit besonderen Abteilungen für Männer, Frauen und Kinder. Endlich 
findet er die Zuchthäuser ven Hamburg und Bremen zu loben. Im übrigen aber hatten 
sich unter den wichtigsten Kulturländern jener Zeit Deutschland, England und Frankreich in 
bezug auf ihre Gefängnisverhältnisse nichts vorzuwerfen. 
Hollands Einrichtungen haben auf Howards Anschauungen bestimmenden Einfluß geübt. 
Auf ihn ist es zurückzuführen, wenn der Gedanke an eine Gefängnishygiene allmählich auf- 
tauchte, und wenn der der Besserung statt der früheren Peinigung und der Gedanke der Er- 
ziehung durch Arbeit zur Guundlage des Strafvollzuges der ganzen gesitteten Welt 
geworden sind. Isolierung zur Tages= und Nachtzeit empfiehlt er als sicherstes 
Mittel gegen gegenseitige Verschlechterung und, wo solche Trennung untunlich sei, Klassen- 
einteilung mit Beförderung in die höhere Klasse, der leichtere Haft eigen sein müsse, oder Hinab- 
rücken in eine härtere Klasse. Auf ihn geht der Bau der ersten englischen Zellgefängnisse, dar- 
unter des in Gloucester kraft Gesetzes von 1779 errichteten, zurück. 
Unter denen, die sein Wirken in England sortsetzten, sei nur Elisabeth Fry genannt. Sie 
hat durch die Macht ihrer Persönlichkeit zur Besserung der Lage weiblicher Gefangener im Straf- 
vollzuge und nach der Entlassung viel beigetragen; die Einrichtung von Gefängnisschulen, die 
Bestellung weiblicher Beamten u. a. geht auf sie zurück. 
2. Die Gefängnisreform hat in dieser Zeit von Amerika aus nachhaltige Förderung 
erfahren, das seitdem immer wieder dem Strafrecht und Strafverfahren, wie dem Vollzuge 
grundlegende Anregungen gegeben hat. Nicht als ob diesen immer in Amerika selbst ge- 
schaffene Gedanken zugrunde lägen. Wohl aber sind sie dort vielfach zuerst in großem 
Stil erprobt und an die übrigen Kulturländer demnächst weitergegeben worden. Jeden- 
falls setzt in dieser Zeit die kriminalpolitische „Wechselwirkung zwischen der alten und der neuen 
Welt“ 1 ein, deren wir uns seither erfreuen. 
a) Innerhalb des neuen Erdteils geht sie einmal von dem Staate Pennsylvanien 
aus. In ihm hatte William Penn, der auf seinen Missionsreisen die Zuchthäuser Hollands 
kennen gelernt und bewundert hatte (Wichern 1V, 95), bei der Gründung des Staates in 
seiner Great Law 1682 das holländische System der Erziehung durch Arbeit eingeführt Call 
prisons should be workhouses . .). Nach seinem Tode unterdrückte England die Reform- 
strömung. Kaum aber war die Unabhängigkeit von England erstritten, da lebte die Bewegung 
wieder auf. Unter quäkerischem Einfluß entstand gegen 1786 die während des Krieges auf- 
gelöste Pbiladelphische Gefängnisgesellschaft von neuem. Sie setzte durch, daß durch das um- 
fassende Gesetz vom 5. April 1790 beschlossen wurde, mit „unbeschränkter Einsamkeit“ als dem 
System des solitary confinement“ einen Versuch zu machen. Dadurch hoffte das Gesetz „eben- 
sosehr zu besserm wie abzuschrecken“, in höchst bemerkenswerter Weise also Spezial= und 
Generalprävention zu verbinden, wie es das Ziel der Gefängnisreform ge- 
blieben ist und bleiben wird. Jene „uneingeschränkte Einsamkeit“ aber führt auf JI. Howard 
zurück, mit dem die Philadelphische Gefängnisgesellschaft vorher nachweislich in Briefwechsel 
gestanden hat. Sie sollte nur in einer „geeigneten Zahl von Zellen“ und nur für „more hardened 
and atrocious offenders“ angewendet werden. Ob dabei Ausschluß der Arbeit jemals gesetzlich 
vorgeschrieben war, ist bestritten; an sich würde es quäkerischem Geiste nicht entsprochen haben. 
Auf der Grundlage mit Arbeit verbundener Trennung bei Tag und Nacht wurde dann 
1821 durch Gesetz der Bau eines „State Penitentiary for the Eastern District“ angeordnet. 
1836 war das „Eastern Penitentiary, wie es kurz heißt, auf Cherry Hill in Phila- 
delphia vollendet. Hier war die Trennung keine absolute mehr, sie war vielmehr durch den 
Besuch der Anstaltsbeamten u. a. systematisch durchbrochen (sseparate confinement"). Die Anstalt 
hat von Anfang an schwere Anfeindungen durchgemacht, von den einen, weil Einzelhaft bei 
Tag und Nacht eine Grausamkeit sei, der gegenüber die „Bastille Frankreichs und die Inquisition 
Sncniens nur .. schwächliche Muster wären“, von den andemn, weil ihr der „Ernst der Strafe“ 
abgehe. 
: v. Engelberg, Gerichtssaal 68, 270.
	        
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