8 1. Entstehung des hohenzollernschen Gesamtstaates. 29
selbst nur die Rolle eines Gliedes, nämlich des Hauptes,
des einheitlichen Staatskörpers zu. Diese Fürst und
Volk gleichmäßig in den einheitlichen Staatsbegriff
hineinziehende Konstruktion erlaubte es Friedrich dem
Großen, den Staat selbst als das Subjekt der Staats-
gewalt zu charakterisieren, während der Monarch recht-
lich nur Organ für die Betätigung der Staatsgewalt
war. Diese Betrachtung der Dinge hatte sodann zur
Folge, daß aus der Staatsauffassung Friedrichs des
Großen jede patrimoniale Beimischung schwand, während
noch der Große Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. einer
stark patrimonial gefärbten Staatsauffassung gehuldigt
hatten. So stolz Friedrich der Große auf seine Familie
war, so ließ er doch bei seinem politischen Walten die
Rücksicht auf dieselbe zurück und den reinen Staats-
gedanken mehr in den Vordergrund treten. In seinem
politischen Testament von 1752 bezeugt er schon wahr-
heitsgetreu die Unablässigkeit seines Bemühens:
Le premier devoir d’un citoyen est de servir sa patrie;
c’est une obligation, que j’ai täch& de remplir dans tous
les etats diff&rents de ma vie. Charge comme je le suis
de la premiere magistrature, j’ai eu l’occasion et les
moyens de me rendre utile & mes concitoyens. L’amour
que j’ai pour eux me fait desirer de pouvoir encore apres
ma mort leur rendre quelque service.
Dabei galt ihm freilich als seine Lebensaufgabe
nicht bloß die Beförderung der Glückseligkeit der ge-
rade mit ihm Lebenden, sondern die möglichst voll-
ständige und mit allen ihm gegebenen Gaben zu ver-
folgende Umbildung dessen, was er an Land und Leuten
tiberkommen und erworben, zu einem in die Jahr-
hunderte hineinragenden, organischen Staatsganzen. Um
dies Ziel um so besser zu erreichen, mochte er eben,
der Überlegenheit seines Wesens sich wohl bewußt,
nicht auf die überkommene, absolute Herrschergewalt
Verzicht leisten und den ständischen Wünschen nach
einer Restitution in die früheren Gerechtsame Gehör
schenken. Aber andererseits wollte er auch für den