Vorwort.
Die vorliegende Bearbeitung des preußischen Staats-
rechts mußte wegen ihrer knappen Fassung in der
Vorführung des spezifisch preußischen Rechtsmaterials
ihre Hauptaufgabe sehen. Doch ist unmittelbar aus
den Quellen gearbeitet worden; insbesondere sind die
Verhandlungen der Berliner Nationalversammlung von
1848 und der „Revisionskammern“ entsprechend benutzt.
Die Resultate seiner bisherigen mannigfachen Spezial-
untersuchungen zum preußischen Staatsrecht hat der
Verfasser bei dieser Gesamtdarstellung selbstverständ-
lich verwertet. Er verweist namentlich an dieser Stelle
ein für allemal auf folgende Abhandlungen:
1. Die reichsgerichtliche Judikatur über den Gesetzes-
und Verordnungsbegriff nach preußischem Staats-
recht. Annalen 1%%4.
2. Zur Entstehung der preußischen Staatseinheit.
Forschungen zur brandenburgischen und preußischen
Geschichte. Bd. &.
3. Die Grundlagen des monarchischen Staatsrechts
Preußens, insbesondere mit Rücksicht auf den Be-
pri der gesetzgebenden Gewalt. Verwaltungsarchiv.
d. 16 und 17.
4. Die reichsgerichtliche Judikatur und das Prinzip
der Einheit des inneren preußischen Staatsrechts.
Annalen 1%8.
Greifswald, im März 19%.
Hubrich.