Full text: Preußisches Staatsrecht.

S2. Das Staatsrecht des Allgemeinen Landrechts. 39 
fremden Staaten zu errichten“ (vgl. $ 81 Einl.). Die 
„inneren“, $$ 6-15 aufgeführten Majestätsrechte will 
Koch auf drei Hauptrechte zurückführen: a) aut die 
oberaufsehende Gewalt (potestas inspectoria, ius 
inspectionis supremae)$13: Beaufsichtigung aller im Staat 
vorhandenen und entstehenden Gesellschaften und öffent- 
lichen Anstalten nach dem Zwecke der allgemeinen 
Ruhe, Sicherheit und Ordnung; b) auf die gesetz- 
gebende Gewalt (potestas legislatoria s. leges ferendi) 
$ 6: „das Recht, Gesetze und allgemeine Polizeiverord- 
nungen zu geben, dieselben wieder aufzuheben und Er- 
klärungen darüber mit gesetzlicher Kraft zu erteilen“; 
$ 7: „Privilegia als Ausnahmen von dergleichen Gesetzen 
zu bewilligen, Standeserhöhungen, Staatsämter und 
Würden zu verleihen“; c) auf dievollziehende Ge- 
walt (executiva s. exequendi suprema s. generaliter 
definitiva) $ 8: ausdrückliche Bestätigung von „Todes- 
urteln, ingleichen solcher, die eine zehnjährige Ge- 
fängnis- oder noch längere oder härtere Strafe festsetzen“ ; 
$59—11: das Begnadigungsrecht in seinen besonderen Ab- 
arten ($ 9: „Verbrechen zu verzeihen, Untersuchungen 
niederzuschlagen, Verbrecher ganz oder zum Teil zu 
begnadigen, Zuchthaus-, Festungs- oder andere härtere 
Leibesstrafen in gelindere zu verwandeln“; ausdrück- 
liche Übertragung an eine untergeordnete Behörde für 
gewisse Arten von Verbrechen oder Strafen zulässig; 
88 10 und 11: es sollen aber „die aus der Tat selbst 
wohlerworbenen Privatrechte eines Dritten niemals ge- 
kränkt werden“); $ 12: „Recht, Münzen, Maß und Ge- 
wicht zu bestimmen“; $ 14: „damit das Oberhaupt des 
Staates die ihm obliegenden Pflichten erfüllen und die 
dazu erforderlichen Kosten bestreiten könne, sind ihm 
gewisse Einkünfte und nutzbare Rechte beigelegt“; $ 15: 
das Besteuerungsrecht, d. h. „Recht, zur Bestreitung 
der Staatsbedürfnisse das Privatvermögen, die Personen, 
ihre Gewerbe, Produkte und Konsumtion mit Abgaben
	        
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