gemeinschaftliche Rechnung von ihm betrieben
werde. Hermann bringt in die Gemeinschaft
sein vorhandenes Inventar und außerdem einen
baaren Betrag, zusammen ungefähr 54,000 Mark,
ein. Dieselbe Summe wird von der Gesell-
schaft baar eingebracht und vorzugsweise zum
Ankauf einer größeren Heerde von Wollschafen
und Angoraziegen verwendet werden.
Der Verwaltungsrath hat dieses Ueber-
einkommen mit Hermann genehmigt.
Die große Umsicht, Thätigkeit und Aus-
dauer, mit welcher sich unser genannter Be-
vollmächtigter bisher der wirthschaftlichen
Erschließung Südwestafrikas, insbesondere der
Einführung der Wollschafzucht, gewidmet hat,
bürgen dafür, daß das gemeinschaftliche Unter-
nehmen in der zweckmäßigsten Weise geleitet
werden und daß es, wenn nicht unabwendbare
Unglücksfälle eintreten, in wenig Jahren zu
einer befriedigenden Verzinsung des darin an-
gelegten Kapitals führen wird.
Außer dem oben erwähnten Gebiete von
Nomtsas ist in neuerer Zeit noch ein anderer
Bezirk, welcher auf der Grenzscheide zwischen
Groß-Namaland und Damaraland, südöstlich
von Windhock licgt, als zur Wollschaf= und
Angoraziegen-Zucht besonders geeignet von
sachverständiger Seite empfohlen worden. Es
ist die sogenannte Khomas-Hochebene, welche
einen Theil des von dem ehemaligen Kapitain
Jan Jonker an F. A. E. Lüderißz und von
diesem an die Gesellschaft abgetretenen Gebietes
ildet.
Um der Frage näher treten zu können, in
welcher Weise die Khomas-Hochebenc, die hier-
nach zu deren Landbesitz gehört, nutzbar gemacht
werden kann, ob insbesondere auch dort ein
größeres Schäferei-Unternehmen ins Leben ge-
trensen werden oder ob und inwieweit das
Gelände an einzelne Ansiedler verkauft oder
verpachtet werden soll, hat die Gesellschaft mit
dem Privatdozenten an der hiesigen Universität,
Herrn Dr. Dove, welcher sich im Auftrage
der Deutschen Kolonial-Gesellschaft nach Süd-
westafrika begeben hat, einen Vertrag abge-
schlossen, wonach der Genannte die Beschassen-
heit, insbesondere die Wasserverhältnisse der er-
wähnten Gegend erforschen und darüber Bericht
erstatten wird.
An dem vonder deutschen Kolonialgesellschaft
ausgegangenen Siedelungs-Unternehmen,
welches die Niederlassung Deutscher Ansiedler,
zunächst in Klein-Windhoek bezweckt, hat sich die
Gesellschaft mit 15 Antheilscheinen im Betrage
von zusammen 3000 Mark betheiligt. Dieser
Betrag ist im neuen Rechnungsjahr 1892/93
gezahlt worden.
525
Sur Ausführung der Brüsseler Generalakte.
Die ägyptische Regierung hat in Verfolg
des § 2 des Artikels 91 der Brüsseler General-
alte durch Dekret vom 5. September die Ein-
fuhr und die Herstellung von spirituösen Ge-
tränken in den jenseits des 20. Grades nördl.
Br. gelegenen ägyptischen Landestheilen unter-
sagt. Die Wirkung dieses Dekretes beschränkt
sich hiernach auf den schmalen Küstenstrich bei
Suakim. Die Stadt Suakim selbst ist, soweit
es sich um den Bedarf der nicht eingeborenen
Bevölkerung handelt, von dem Verbote der
Einfuhr durch Artikel 2 des Dekrets aus-
genommen.
Aus dem englischen Distrikt der Oelflüsse.
Seit einem Jahre hat die englische Re-
gierung nach dem Distrikt der Oelflüsse,
einem 350 englische Meilen langen Küstenstreisen
zwischen Kamerun und dem Gebiet der Niger-
Kompagnie, welcher durch seinen Reichthum
an Naturprodukten dem Handel besonders
günstige Aussichten bot, einen Kommissar
gesandt. Derselbe, Major M. Mac Donald,
hat mit Unterstühung eines verhältnißmäßig
zahlreichen Stabes von Beamten eine Neu-
ordnung der Verwaltung dieses wichtigen
Distriktes unternommen und unlängst den erslen
Jahresbericht erstattet.
Aus demselben ergiebt sich, daß die
Hoffnungen, welche die englische Regierung
auf diesen Distrikt gesetzt hatte, sich vollauf
verwirklicht haben. Während der Zeit vom
1. Angust bis 31. Dezember 1891 belief sich
die Einfuhr auf 295529 F, die Ausfuhr
auf 269 237, die Zolleinnahme auf 43516.
Hiernach zu urtheilen, würde sich die jährliche
Einfuhr auf 709269 #& und die jährliche
Ausfuhr auf 646170 & belaufen. Von
Firmen haben vier in Old-Calabar, der
Hauplstadt des Distrikts, eine in Optobo,
eine in Bonny, eine in Neu-Calabar, eine in
Braß, zwei in Benin und zwei in Warri
Niederlassungen.
Bei dem Handel ist England mit einem
Import von 231869 #& und einem Export
von 177026 E betheiligt, nach ihm kommt
Deutschland mit einem Import von 31 374 ,
und einem Export von 43840 F. Diese
Angaben zeigen, wie aussichtsvoll dieser Distrikt
der Oelflüsse als Kolonie für England ist.