Full text: Preußisches Staatsrecht.

Inhaltsverzeichnis. 
Gewalt. — Finanzgesetzentwürfe und Staats- 
haushaltsetats. — Der Verordnungsbegriff der 
preußischen Verfassungsurkunde. — Die Not- 
verordnungen des Art. 63. — Die Ausführungs- 
verordnungen des Art. 45, S. 3. — Rechts- 
verordnungen auf Grund spezialgesetzlicher Er- 
mächtigung. — Verfassungsändernde und ge- 
wöhnliche Gesetze. — Die Publikation der Ge- 
setze und Verordnungen. — Prüfung der Rechts- 
ültigkeit von Gesetzen und Verordnungen. — 
inzelnes zur Interpretation von Art. 45, 86, 62 
der Verfassungsurkunde. — Das Wesen der voll- 
ziehenden Gewalt. 
8 7. Das Staatsgebiet . . . . 2:20 00. 
„Definition“ des Staatsgebiets. — Das 
Wesen der Gebietshoheit. — Grenzverände- 
rungen. 
8 8. Die Rechte der Preußen. ......... 
Volk und Nation. — Nationalstaat und 
national- gemischter Staat. — Die deutsche 
Staatssprache in Preußen. — Die konstitutionelle 
Monarchie ohne religiös-konfessionelle Basis. — 
Staatsangehörige, Staatsbürger, Staatsfremde. — 
Reichsangehörigkeit und Gliedstaatsangehörig- 
keit. — Untertanenpflichten. — Bürgerliche und 
staatsbürgerliche Rechte. — Die einzelnen Grund- 
rechte der Preußen: Anspruch auf 1. gleich- 
mäßig-gerechte Behandlung; 2. Freiheit der 
räumlichen Bewegung im Inlande; 3. Freiheit 
der räumlichen Bewegung im Auslande; 4. Un- 
verletzlichkeit des Eigentums an Sachen; 5. Un- 
verletzlichkeit der Wohnung; 6. rechtliche Be- 
urteilung durch den gesetzlichen Richter; 7. ge- 
setzmäßıge Handhabung der allgemeinen staat- 
lichen Strafgewalt; 8 Freiheit er persönlichen 
Meinungsäußerung; 9. Petitionsrecht; 10. Un- 
verletzlichkeit des Briefgeheimnisses; 11. Ver- 
sammlungs- und Vereinstreiheit; 12. Religions- 
freiheit; 13. Unterrichtsfreiheit; 14. gleichmäßig- 
gerechte Heranziehung zur Wehrpflicht. — Die 
numerationstheorie Arndts. — Beschränkung 
der Grundrechte auf Preußen. — Subjektiv- 
öffentliche Rechte. — Die Mitglieder des König- 
lichen Hauses und des hohenzollernschen 
Fürstenhauses, sowie die Familien des hohen 
deutschen Adels. 
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